Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

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duke112

Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Beitrag von duke112 »

Hallo zusammen,

ich wurde im November 2016 mit meiner Kollegin für die SBV gewählt.

Da meine Kollegin dieses Jahr zum 31.03.2018 das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte rückte ich als Stellvertreter in das Amt als SBV nach.

Da ich erst seit 6 Monaten das Amt SBV übernommen habe stellt sich für mich die Frage ob ich dieses Jahr die Wahlen durchführen muss oder erst dann im Jahr 2022.

Mfg Michael
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

das zwischenzeitliche Nachrücken ist unerheblich iSd § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX.
Maßgeblich ist das Datum der letzten Wahl. Da diese letzte Wahl mehr als 12 Monate (November 2016) zurückliegt, muß jetzt innerhalb des gesetzlichen Turnus' gewählt werden
&Tschüß
Wolfgang
Heidi Stuffer
Beiträge: 123
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Beitrag von Heidi Stuffer »

"Da ich erst seit 6 Monaten das Amt SBV übernommen habe stellt sich für mich die Frage ob ich dieses Jahr die Wahlen durchführen muss oder erst dann im Jahr 2022."

Hallo, da Zwischenwahl in November 2016, endet Ihre verkürzte Amtszeit vorzeitig am 30.11.2018. Dass Sie erst vor 6 Monaten nachgerückt sind, spielt keine Rolle für das Ende der Amtszeit laut § 177 Abs. 5 Satz 3 SGB IX.

Berechnung der Amtszeit einer SBV
www.integrationsaemter.de/Aktuell/694c/index.html

Beste Grüße
Heidi Stuffer
duke112

Re: Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Beitrag von duke112 »

Vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten ;)
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