Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab eine Verständnisfrage zum Wahlvorschlag beim förmlichen Wahlverfahren.
Kandidat A will sich zur Wahl stellen lassen als Vertrsauensperson und stellvertretendes Mitglied
Kandidat B will sich zur Wahl stellen lassen als Vertrsauensperson und stellvertretendes Mitglied
Das Beispiel:
Für die Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen schlagen wir vor:
Kandidat A
Kandidat B
Für die Wahl zum stellvertretenden Mitglied schlagen wir vor
Kandidat A
Kandidat B
Ich habe nichts in den Vorschriften gefunden das dagegenspricht dass beide auf einem Wahlvorschlag eingetragen werden.
Dürfen die Kanidaten auf einem Wahlvorschlag für beide Ämter vorgeschlagen werden?
Vorschlag als Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied auf demselben Wahlvorschlag
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Zwei auf einem Formular jeweils mit Doppelkandidatur möglich?
- »Mehrfachunterstützung?«
NEIN Diesen Vorschlag würde der Wahlvorstand so nicht durchgehen lassen laut folgender ausführlichen Diskussion im Wahlforum: Auf einem Wahlvorschlagsformular dürfen nur eine Personen als Vertrauensperson, nie zwei Personen als Vertrauensperson gleichzeitig vorgeschlagen werden. Ein Wahlberechtigter kann nur eine Person als Vertrauensperson unterstützen wegen § 6 Abs. 1 SchwbVWO, niemals zwei wie hier.Nick hat geschrieben:Für die Wahl zur Vertrauensperson schlagen wir vor:
Kandidat A
Kandidat B
Dürfen die Kandidaten auf einem Wahlvorschlag für beide Ämter vorgeschlagen werden?
Er darf ja später auf dem Stimmzettel auch nur eine einzige Person als Vertrauensperson wählen und nicht mehrere ankreuzen, weil sonst ungültig. Das steht auch dort so drauf, jedenfalls dann, wenn es mehrere Bewerber gibt.
Eine Person kann auf einem Formular für beide Ämter problemlos kandidieren, aber keine weiteren Personen als Vertrauensperson. Auch Doppelkandidatur von zwei Personen auf einem Formular für die beiden Ämter ist stets ausgeschlossen! Da werden zwei Formulare benötigt und für jedes Formular andere Unterstützer.
Was wäre hier zulässig?
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VARIANTE 1
Formular 1
• Vertrauensperson:
Kandidat A
• Stellvertretung:
Kandidat A
Formular 2
• Vertrauensperson:
Kandidat B
• Stellvertretung:
Kandidat B
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VARIANTE 2
Formular 1
• Vertrauensperson:
Kandidat A
• Stellvertretung:
Kandidat A
Kandidat B
Formular 2
• Vertrauensperson:
Kandidat B
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Die erste Variante geht immer - die zweite nur dann, wenn gemäß Wahlausschreiben hier zwei oder mehr Stellvertreter gewählt werden sollen. Beide Formulare müssten von verschiedenen Unterstützern jeweils unterschrieben werden: Wer Formular 1 unterschreibt, darf nicht auch Formular 2 unterschreiben – sonst kommt Post vom Wahlvorstand wg § 6 Abs 4 SchwbVWO
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Vorschlag als Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied auf demselben Wahlvorschlag
Hallo Albin,
verstehe. Vielen Dank für die Rückmeldung!
verstehe. Vielen Dank für die Rückmeldung!