Mindestteilnehmer zur Wahl?

Antworten
reinicke

Mindestteilnehmer zur Wahl?

Beitrag von reinicke »

Ich organisiere als Personalrat in einer Kommune die SBV-Wahl. Da wir nach aktueller Kenntnis genau fünf aktiv Wahlberechtigte haben, werden wir das vereinfachte Wahlverfahren durchführen. Was passiert, wenn z. B. nur zwei aktiv Wahlberechtigte erscheinen? Kann die Wahl dann trotzdem auch nur mit zwei Wählern stattfinden und ist trotzdem gültig? Gibt es eine Mindestanzahl an Wählern?
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Wa­rum sichs lohnt, SBV zu wählen Organisation der zwei Wahlgänge?

Beitrag von albin.göbel »

»Wahlaufruf«

Reinicke hat geschrieben:Kann die Wahl dann trotzdem auch nur mit zwei Wählern stattfinden und ist trotzdem gültig?
JA ­­­­ Aber evtl. noch gezielten Aufruf zur SBV-Wahl machen bei den fünf Wahl­be­rech­­tig­ten­­­ und auf die besondere Be­deu­tung­­ der SBV-Wahlen hinweisen, da dann in aller Regel deutlich mehr kommen, so­fern­­­ die Wahlberechtigten einen Überblick haben, worum es da ei­gent­lich­­ geht, und:
:idea: Warum es sich lohnt, SBV zu wählen
:idea: Warum Wahl einer SBV so wichtig ist

Ich denke da sinngemäß an den Rechts­ge­dan­ken etwa im ­ § 31 Abs. 1 WO-BayPVG, der auszugsweise wie folgt lautet:

(1) "Vor der Wahl der Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung hat der Vorsitzende des Personalrats die zur Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung wahlberechtigten Beschäftigten (Art. 58 Abs. 1 BayPVG) in einer Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­samm­lung in geeigneter Weise über Be­deu­tung, Zweck und Aufgaben der Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung und über den Wahlvorgang zu unterrichten..."

Reinicke hat geschrieben:Ich organisiere als Personalrat in einer Kommune die SBV-Wahl.
TIPPS:
Ver­ein­fach­­tes Wahlverfahren ⇨Volltext
Prof. Düwell zur Wahl der SBV für 2018
Kap 10.4.4 Organisation der Wahlgänge

Zwei wäre dann gerade Zahl: Wenn diese sich uneinig sein sollten, dann vorsorglich schon mal an Losentscheid denken, ­­­­ also Münze werfen oder verdeckt Zettel ziehen „entsprechend“ § 13 Abs. 2 SchwbVWO. Und ­­­­ hier einige FAQ zum "vereinfachten Wahlverfahren"

Viele Grüße
Albin Göbel
reinicke

Re: Mindestteilnehmer zur Wahl?

Beitrag von reinicke »

Super! Vielen herzlichen Dank für die Informationen!
Beste Grüße
B. Reinicke
Antworten