Einsicht in die Wählerliste

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PXL WV

Einsicht in die Wählerliste

Beitrag von PXL WV »

Liebe Moderatoren,

wir haben eine Frage, in unserer Funktion als Wahlvorstand, bezüglich der Einsicht in die Wählerliste.
Um die Persönlichkeitsrechte unserer schwerbehinderten Kollegen zu schützen, haben wir im Wahlausschreiben vermerkt, das wir nur Personen mit berechtigtem Interesse Einblick in die Wählerliste gewähren werden. Nun wurde uns folgende Frage gestellt : Welche Rechtsgrundlage gibt es für das „berechtigte Interesse“, den dieses ist nicht aus §3 der SchwbVWO zu entnehmen. Nur für den Einspruch gegen die Wählerliste nach §4 der SchwbVWO ist ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft zu machen."
Es stellt sich uns die Frage, ob wir eine generelle Begründung/ "berechtigtes Interesse" von den Mitarbeitern zur Einsicht in die Wählerliste verlangen können. Und wenn nicht, in welchen Fallen dürfen wir das verlangen?

Vielen Dank für ihre Hilfe.
Michael Karpf
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 1. November 2016, 18:50

Re: Einsicht in die Wählerliste

Beitrag von Michael Karpf »

PXL WV hat geschrieben: Montag 1. Oktober 2018, 15:00 berechtigtes Interesse für Einsicht in die Wählerliste
Die SchwbVWO ist nicht freischwebend. Neben ihr ist unter anderem die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. Bei den Merkmalen Schwerbehinderung/Gleichstellung, die untrennbar mit den Wahlberechtigten verknüpft sind, handelt es sich um besondere Kategorien von Daten nach Art. 9 DSGVO, für deren Verarbeitung/Übermittlung ein ausreichendes Schutzniveau festgelegt werden muss. Deshalb kommt eine Einsicht in die Wählerliste nur für Personen in Betracht, die ein berechtigtes Interesse gelten machen können, etwa um zu überprüfen, ob sie selbst als Wahlberechtigte auf der Liste erfasst sind, oder weil sie einen Wahlvorschlag auf den Weg bringen wollen und dafür in ausreichender Zahl Stützunterschriften aquirieren müssen.

Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
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