Guten Tag zusammen,
bitte entschuldigt wenn der Betreff etwas irreführend ist. Weiß nicht genau wie ich es sonst nennen soll. Ich habe eine Frage zu den Wahlvorschlägen. Kann ein Bewerber frei entscheiden ob er nur als "Vertrauensperson" oder als "Stellvertreter" antreten will?
Bei uns ist 1 Bewerber der nur als Vertrauensperson nicht aber als Stellvertreter antreten will. Ein anderer Bewerber will nur für den Stellvertreter-Posten antreten. Ist dies möglich?
Ich danke euch schon einmal im voraus für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha
Wahlvorschlag änderbar/wählbar?
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AW: Kandidatur nur für eine Wahl?
JA Es muss nur in dem Wahlvorschlag klar zum Ausdruck kommen, was er will. Das sind ja zwei Wahlen und nicht eine. Es wird auch nur "getrennt" abgestimmt; zwar nur 1 Stimmzettel - jedoch 2 Teile. Keiner muss für beide Wahlen antreten!Sascha hat geschrieben:Kann ein Bewerber frei entscheiden ob er nur als "Vertrauensperson" oder "Stellvertreter" antreten will?
Manche findet nur Unterstützer fur eine. (vgl. Prof. Düwell, Wahl der SBV 2018, Kapitel 10.3.3 Wahlvorschläge m.w.N). Ebenso wie jemand nur Stellvertreter wählen kann, so kann er auch nur Stellvertreter vorschlagen. Siehe ähnliche Diskussion vom September.
HinweisSascha hat geschrieben:Wahlvorschlag änderbar?
Ein Wahlvorschlagsformular nachträglich zu verändern, nachdem die Unterstützer alle schon unterschrieben haben – wäre aber u.U. äußerst kritisch zu sehen !!
Viele Grüße
Albin Göbel