Hallo in einem benachbarten Betrieb ist zu befürchten das keine Kandidaten zur Wahl stehen.
Vereinfachtes Wahlverfahren (nur 8 Wähler) wie muss nach der nicht zustande gekommenen Wahl vorgegangen werden. Evtl einen zweiter Termin ? oder gibt es dann keine SBV.
Keine Kandidaten
Re: Keine Kandidaten
Also, das wäre ja ziemlicher Murks.
Hier sollten schon etwas mehr Überlegungen im Vorfeld stattfinden, als nur die Wahl zu initiieren.
Die Wahl wird ja entweder von drei Wahlberechtigten oder vom Betriebsrat initiiert.
Wenn drei Wahlberechtigte die Initiatoren waren, dann sollte auch einer davon bereit sein dieses Amt zu übernehmen und einer bereit sein den Stellvertreter zu machen.
Wenn der Betriebsrat die Wahl angestoßen hat, dann hätte er schon (im Vorfeld) versuchen müssen hier je einen Kandidaten zu werben. Die Kandidaten müssen ja nicht mal selbst schwerbehindert sein.
... und warum übernimmt nicht ein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied dieses Amt?
Doppelmandat ist ja auch möglich. ... also irgendwie ist das schon recht komisch.
Die Wahl ist jederzeit möglich, wenn keine Schwerbehindertenvertretung existiert.
siehe auch Beitrag von Herrn Römer.
Ich würde aber dringend empfehlen, bevor hier dann nochmal zu einer Wahlversamlung nach § 19 SchwbVWO (vereinfachtes Wahlverfahren) bzw. einer Versammlung zur Bildung eines Wahlvorstandes nach § 1 SchwbVWO (förmliches Wahlverfahren) eingeladen wird, dass zuvor abgeklärt wird, ob auch Personen bereit sind für das Amt der Vertrauensperson UND als Stellvertreter zu kandidieren, damit nicht so eine Situation eintritt!
Hier sollten schon etwas mehr Überlegungen im Vorfeld stattfinden, als nur die Wahl zu initiieren.
Die Wahl wird ja entweder von drei Wahlberechtigten oder vom Betriebsrat initiiert.
Wenn drei Wahlberechtigte die Initiatoren waren, dann sollte auch einer davon bereit sein dieses Amt zu übernehmen und einer bereit sein den Stellvertreter zu machen.
Wenn der Betriebsrat die Wahl angestoßen hat, dann hätte er schon (im Vorfeld) versuchen müssen hier je einen Kandidaten zu werben. Die Kandidaten müssen ja nicht mal selbst schwerbehindert sein.
... und warum übernimmt nicht ein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied dieses Amt?
Doppelmandat ist ja auch möglich. ... also irgendwie ist das schon recht komisch.
Die Wahl ist jederzeit möglich, wenn keine Schwerbehindertenvertretung existiert.
siehe auch Beitrag von Herrn Römer.
Ich würde aber dringend empfehlen, bevor hier dann nochmal zu einer Wahlversamlung nach § 19 SchwbVWO (vereinfachtes Wahlverfahren) bzw. einer Versammlung zur Bildung eines Wahlvorstandes nach § 1 SchwbVWO (förmliches Wahlverfahren) eingeladen wird, dass zuvor abgeklärt wird, ob auch Personen bereit sind für das Amt der Vertrauensperson UND als Stellvertreter zu kandidieren, damit nicht so eine Situation eintritt!
Zuletzt geändert von SchmeixFliege am Freitag 21. September 2018, 08:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Kandidatengewinnung - aber wie?
- »Kandidatengewinnung«
Wahlaufruftjoesch hat geschrieben:In einem benachbarten Betrieb ist zu befürchten, dass keine Kandidaten zur Wahl stehen.
Hallo, hier ein aktueller Aufruf des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften zur geeigneten Verwertung. Evt. fühlt sich ja ein „Gewerkschaftler“ angesprochen !? Siehe auch die Diskussion zum Thema Kandidatengewinnung mit Praxistipps sowie Beispielen & weiterführenden Links, sowie Interview zur SBV-Wahl mit dem Arbeitgeberpräsidenten Ingo Kramer.
Sobald wenigstens eine Person bereit ist zu kandidieren als VP, neuen Anlauf starten nach § 19 SchwbVWO. Wahlvorstand wird hier nicht gebraucht. Es gibt noch viele "weiße Flecken" auf der Landkarte möglicher Schwerbehindertenvertretungen: Daher noch ein PROFITIPP von Prof. Kohte, wie man in einem derartigen Fall rein praktisch vorgehen könnte - sowie hier (DVfR-Fachforum).tjoesch hat geschrieben:Wie muss nach der nicht zustande gekommenen Wahl vorgegangen werden?
Viele Grüße
Albin Göbel