Als Gesamtschwerbehindertenvertretung bekomme ich alle Mitteilungen der Dienststelle und muss diese dann sortieren und den entsprechenden örtlichen Vertretungen zukommen lassen.
Nun habe ich schon mehrfach die Dienststelle aufgefordert, Anfragen bzw. Mitteilungen die ausschließlich eine Nebenstelle betreffen, an die örtliche Vertretung zu schicken. Dies ist bisher verweigert worden.
Habe ich Anspruch darauf, dass die Dienststelle entsprechende Infos an die Örllichen Vertreter schickt? Gibt es Urteile?
Ist die Dienststelle Verpflichtet bei örtlichen Vertretungen an diese heranzutreten?
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Ist die Dienststelle Verpflichtet bei örtlichen Vertretungen
Die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung ist nicht die "Poststelle" der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen. Das gehört nun mal nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gesamt-SBV. Die örtliche SBV ist rechtlich ein "eigenständiges Organ der Dienststelle" (BAG, Urteil vom 15.02.2005, 9 AZR 635/03, Randnummer 45). Wenn sich die "Personaler" dennoch als "beratungsresistent" erweisen, warum dann nicht einfach wieder zurückschicken?andrew.tuschewski hat geschrieben: Gibt es Urteile?
Der Arbeitgeber hat die örtliche Schwerbehindertenvertretung unverzüglich und unmittelbar ohne Umwege zu unterrichten nach § 95 Abs. 2 SGB IX und nicht mit unkalkulierbaren Zeitverzögerungen über eine SBV-Stufenvertretung.
Hinzu kommt, dass diese Zuleitungen auch datenschutzrechtlich höchst bedenklich sind, da von keiner gesetzlichen Vorschrift gedeckt, insbesondere nicht von § 97 SGB IX, soweit es sich um rein örtliche Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen handelt. Was sagt denn der Datenschutzbeauftragte der Dienststelle dazu?
Viele Grüße
Albin Göbel