Bundesweit ist unser Unternehmen in 13 Betrieben aufgeteilt. Zu einem Betrieb gehören mehrere Filialen.
Frage: Muss im Wahlausschreiben zur SBV-Wahl jede Filiale aufgeführt werden, oder recht es aus, zu schreiben: Z.B.: Für den Betrieb Dortmund ist die Wahl für den .(Datum)... festgelegt?
Ich frage deshalb, weil bei der Wahl des BR der Arbeitgeber auf die Auflistung der einzelnen, zum Betrieb gehörenden Filialen bestand.
SBV Wahl
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AW: SBV-Wahl mit Filialen
Dem Wahlvorstand kann der Arbeitgeber natürlich für das Wahlausschreiben keine Vorgaben machen, sondern nur anregen. Aber wenn ihm das so wichtig ist, machen Sie ihm doch einfach diese kleine Freude und schreiben in das Wahlausschreiben z.B. oben links (wo ohnehin noch gut Platz sein sollte*) die Filialen rein, wenn die Zahl der Filialen überschaubar ist. Und dahinter könnte u.U. der Wunsch stehen, dass mit der gesonderten Erwähnung jeder einzelnen Filiale die besondere Wertschätzung für diese ausgedrückt wird. In jedem Fall sind komplett zu dokumentieren alle Aushänge in sämtlichen Filialen und Betriebsstätten für die Wahlakte:H.Jürgen hat geschrieben:Zu einem Betrieb gehören mehrere Filialen. Muss im Wahlausschreiben jede Filiale aufgeführt werden?
*) Textbeispiel
Der Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung "für den Betrieb XYZ mit den Filialen in A und B und C ..."
Viele Grüße
Albin Göbel