Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 SchwbVWO soll auf dem Wahlvorschlag ein Bewerber für das Amt der Vertrauensperson als auch für das stellvertretende Mitglied aufgeführt werden. Ist es möglich, dass ein Wahlvorschlag nur für die stellvertretende Funktion abgegeben wird?
Wahlvorschlag
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Wahlvorschlag Stellvertreter?
JA Eine solche "Soll"-Vorschrift kann ich dem § 6 SchwbVWO nicht entnehmen. Auf einem Wahlvorschlagsformular kann ohne weiteres auch "nur" ein einzelner Bewerber als Stellvertretung vorgeschlagen werden. Es ist nicht erforderlich, dass diese oder eine andere Person zugleich als Vertrauensperson auf diesem Vorschlagszettel vorgeschlagen wird. Für die Gegenansicht gibts keine stichhaltige Begründung, zumal es bei Nachwahlen ohnehin nur solche Vorschläge geben kann. Niemand ist gezwungen, für die beiden Wahlen Vorschläge zu machen. Ebenso wie jemand nur Stellvertreter wählen kann, kann er auch nur Stellvertreter vorschlagen. Siehe auch hier die Diskussion.Zenker hat geschrieben:Ist es möglich, dass ein Wahlvorschlag nur für die stellvertretende Funktion abgegeben wird?
Sollten insgesamt weniger "gültige" Wahlvorschläge zum Beispiel für die Wahl der Stellvertreter eingehen, als laut Wahlausschreiben gewählt werden sollen, muss der Wahlvorstand "sofort" eine Bekanntmachung zur Nachfrist von einer Woche erlassen und aushängen nach § 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 SchwbVWO "entsprechend" – und nicht nur 'unverzüglich' (so aber noch BIH-Wahlkalender Nr. 6.1, der BIH-Broschüre, Seite 59). Vgl. dazu auch ausführlich die Diskussion aus 2017.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Wahlvorschlag
Möglicherweise wurde das jetzt mit der Angabe auf dem Stimmzettel nach § 9 SchwbVWO verwechselt.