Hallo,
bei uns liegt folgender Fall vor :
ein bisheriger Mitarbeiter von uns macht nun krankheitsbedingt
eine Umschulung über ein Berufsförderungswerk.
Die Umschulung wird über das Berufsförderungswerk finanziert,
der ehemalige Mitarbeiter ist nicht mehr bei uns angestellt.
Ist der Umschüler dann aktiv und passiv wahlberechtigt ?
Wahlberechtigung Umschüler
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Re: Wahlberechtigung Umschüler
Hallo,
ist das Arbeitsverhältnis definitiv beendet oder aber nur "ruhend" gestellt bis zum Abschluß der beruflichen Reha ?
ist das Arbeitsverhältnis definitiv beendet oder aber nur "ruhend" gestellt bis zum Abschluß der beruflichen Reha ?
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Wahlberechtigung Umschüler
Das konnte noch nicht abschließend geklärt werden.
Könnten Sie mir für beide Möglichkeiten
die die Wahl betreffenden Auswirkungen erläutern ?
Wahlberechtigt aktiv und passiv oder eben nicht.
Vielen Dank.
Könnten Sie mir für beide Möglichkeiten
die die Wahl betreffenden Auswirkungen erläutern ?
Wahlberechtigt aktiv und passiv oder eben nicht.
Vielen Dank.
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Wahlberechtigung Umschüler
Guten Tag,
ist das Arbeitsverhältnis anläßlich der beruflichen Reha beendet worden, liegt kein Wahlrecht vor, selbst dann nicht, wenn der AG eine Wiedereinstellungszusage abgegeben hätte.
Wurde das Arbeitsverhältnis bis zum Abschluß der Reha "ruhend" gestellt, dann besteht grundsätzlich volles aktives und passives Wahlrecht - genauso wie zB bei befristeter voller EW-Rente.
Man sollte den AG daher bei Einleitung der Wahl evtl. ausdrücklich darauf hinweisen, daß er auch alle schwerbehinderten/gleichgestellten AN mitteilt, die ein ruhendes Arbeitsverhältnis haben. Auch bei uns mußte der AG auf einen derartigen Hinweis des WV noch 5 Wahlberechtigte für das Wählerverzeichnis nachträglich mitteilen.
ist das Arbeitsverhältnis anläßlich der beruflichen Reha beendet worden, liegt kein Wahlrecht vor, selbst dann nicht, wenn der AG eine Wiedereinstellungszusage abgegeben hätte.
Wurde das Arbeitsverhältnis bis zum Abschluß der Reha "ruhend" gestellt, dann besteht grundsätzlich volles aktives und passives Wahlrecht - genauso wie zB bei befristeter voller EW-Rente.
Man sollte den AG daher bei Einleitung der Wahl evtl. ausdrücklich darauf hinweisen, daß er auch alle schwerbehinderten/gleichgestellten AN mitteilt, die ein ruhendes Arbeitsverhältnis haben. Auch bei uns mußte der AG auf einen derartigen Hinweis des WV noch 5 Wahlberechtigte für das Wählerverzeichnis nachträglich mitteilen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Wahlberechtigung Umschüler
Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen.