Arbeitsplatz Versetzung

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Anonymous

Arbeitsplatz Versetzung

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

kann der AG ein SB-MA ohne den SBV den MA Versetzen ?
Wie ist die Regelung oder das Gesetz?

Vielen Dank.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Arbeitsplatz Versetzung

Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

natürlich kann der AG einen schwerbehinderten/gleichgestellten AN nicht versetzen, ohne vorher die SBV gem. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX informiert und angehört zu haben.
Hier scheint eine Grundlagenschulung dringend nötig zu sein, denn diese Vorschrift gehört zum grundlegenden Handwerkszeug einer SBV.

Eine Nichtanhörung der SBV stellt für den BR/PR einen Ablehnungsgrund dar.

MfG

WHoepfner
&Tschüß
Wolfgang
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