"Was ich etwas irreführend finde, dass im Musterwahlausschreiben der BIH von zwei Wahlgängen gesprochen wird."
Hallo SchmeixFliege, halte das für völlig korrekt und unverzichtbar. Das muss da natürlich rein, weil das die Wahlordnung ausdrücklich so anordnet. Das gehört schließlich zum Mindestinhalt. Ist alles nachzulesen in
§ 5 SchwbVWO. Das ist eine Muss-Vorschrift: "Es muß enthalten:" Somit muss darauf hingewiesen werden, dass "in zwei getrennten Wahlgängen gewählt" wird laut Nummer 7.
Gruß Annette Rosenberg