Ergänzung des Wählerverzeichnisses

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c.thorissen

Ergänzung des Wählerverzeichnisses

Beitrag von c.thorissen »

Hallo zusammen,

nach Erstellung und Auslegung die Liste der Wahlberechtigten wurde von einem Kollegen, der bislang noch nicht im Wählerverzeichnis stand, dessen Schwerbehinderteneigenschaft nachgewiesen. Das bedeutet ja, dass der Wahlvorstand diesen Kollegen noch mit ins Wählerverzeichnis aufnehmen muss. Wie gehe ich da rein praktisch vor? Muss ich als Vorsitzende des Wahlvorstandes dafür eine Sitzung einberufen, in der die Aufnahme festgelegt wird (falls ja, wird der betreffende Kollege in der Sitzungsniederschrift dann namentlich erwähnt?) oder kann ich die Liste einfach um den einen Kollegen ergänzen?

Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße,
C.Thorissen
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Ergänzung des Wählerverzeichnisses

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

gem. § 4 Abs. 3 SchwbVWO kann nur der gesamte Wahlvorstand eine Ergänzung der Wählerliste vornehmen. Abs. 2 ist analog anzuwenden, also ist ein förmlicher Beschluß notwendig.
&Tschüß
Wolfgang
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Ergänzung des Wählerverzeichnisses

Beitrag von albin.göbel »

C.Thorissen hat geschrieben:Wie gehe ich da rein praktisch vor?
... und nach dem förmlichen Beschluss ist nicht nur Originalliste des Wahlvorstands zu ergänzen, sondern unverzüglich auch zu veranlassen, dass alle ausgelegten ko­pier­ten Wählerlisten ergänzt werden laut Rechtsprechung einschließlich Be­schluss­ in der letzten Spalte. ("Lt. Beschluss des Wahlvorstandes am")

Viele Grüße
Albin Göbel
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