Hallo zusammen,
nach Erstellung und Auslegung die Liste der Wahlberechtigten wurde von einem Kollegen, der bislang noch nicht im Wählerverzeichnis stand, dessen Schwerbehinderteneigenschaft nachgewiesen. Das bedeutet ja, dass der Wahlvorstand diesen Kollegen noch mit ins Wählerverzeichnis aufnehmen muss. Wie gehe ich da rein praktisch vor? Muss ich als Vorsitzende des Wahlvorstandes dafür eine Sitzung einberufen, in der die Aufnahme festgelegt wird (falls ja, wird der betreffende Kollege in der Sitzungsniederschrift dann namentlich erwähnt?) oder kann ich die Liste einfach um den einen Kollegen ergänzen?
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße,
C.Thorissen
Ergänzung des Wählerverzeichnisses
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Re: Ergänzung des Wählerverzeichnisses
Hallo,
gem. § 4 Abs. 3 SchwbVWO kann nur der gesamte Wahlvorstand eine Ergänzung der Wählerliste vornehmen. Abs. 2 ist analog anzuwenden, also ist ein förmlicher Beschluß notwendig.
gem. § 4 Abs. 3 SchwbVWO kann nur der gesamte Wahlvorstand eine Ergänzung der Wählerliste vornehmen. Abs. 2 ist analog anzuwenden, also ist ein förmlicher Beschluß notwendig.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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AW: Ergänzung des Wählerverzeichnisses
... und nach dem förmlichen Beschluss ist nicht nur Originalliste des Wahlvorstands zu ergänzen, sondern unverzüglich auch zu veranlassen, dass alle ausgelegten kopierten Wählerlisten ergänzt werden laut Rechtsprechung einschließlich Beschluss in der letzten Spalte. ("Lt. Beschluss des Wahlvorstandes am")C.Thorissen hat geschrieben:Wie gehe ich da rein praktisch vor?
Viele Grüße
Albin Göbel