1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

nickname999

1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von nickname999 »

Ist es zulässig eine Liste als Wahlvorschlag aufzustellen ?
Aussehen würde die Liste dann so:

1. Für die Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen schlagen wir vor:
Name, Vorname .........

2. Für die Wahl zur Stellvertretenden Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen schlagen wir vor:
Name, Vorname .........

3. Für die Wahl zum stellvertretenden Mitglieder schlagen wir vor :
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname


Oder muss jeder Kandidat auf einen Wahlvorschlag mit entsprechenden Unterstützungsunterschriften. Es gibt nur eine Person die bereit ist Vertrauensperson zu werden, eine die bereit ist stellvertretende Vertrauensperson zu werden und ca 6 weitere Personen die nur Mitglied der SBV werden wollen aber nicht das Amt der Vertrauensperson wollen. Mit den 8 Personen ist auch die festgelegte Zahl der personen der SBV erreicht.
albarracin_01
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Re: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

ein Formular für einen gemeinsamen Wahlvorschlag von VP und Stellvertretern ist grundsätzlich zulässig.

Allerdings darf es innerhalb der Stellvertreter keine Differenzierung mehr geben - zB nach erstem und weiteren Stellvertretern.
Alle Bewerber für die stellv. VP müssen gemeinsam aufgeführt werden. Wer dann in welcher Reihenfolge zum Zuge kommt, richtet sich dann nach dem absoluten Stimmenergebnis.
&Tschüß
Wolfgang
albin.göbel
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AW: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von albin.göbel »

NEIN So geht's definitiv leider nicht: Rate ihnen daher dringend, sich am jahr­zehn­te­lang­­ bewährten und rechtssicheren amt­li­chen­ Formular für Wahlvorschläge zu or­ien­tie­ren, "abgesegnet" durch Recht­spre­chung­ und Literatur. Das von Ihnen vor­ge­stell­te­­­ Konzept müsste der Wahlvorstand komplett ablehnen aus meiner Sicht:

• Es ist nicht zulässig sowie wahl­ord­nungs­recht­lich­­ ausgeschlossen, nur als weiteres stell­ver­tre­ten­de­ Mitglied (Nr. 3) einer SBV zu kan­di­die­ren­­ nach § 6 SchwbVWO.

• Es ist ferner nicht zulässig, nur als erstes stellvertr. Mitglied der SBV zu kandidieren (Nr. 2), son­dern­­­­­ nur als stellvertr. Mitglied. Die Reihung obliegt dem Wählervotum.

Viele Grüße
Albin Göbel
SchmeixFliege

Re: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von SchmeixFliege »

;-)
Der Musterwahlvorschlag ist in der Wahlbroschüre der BIH auf Seite 107 zu finden.
nickname999

Re: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von nickname999 »

Aus den Kommentaren entnehme ich das wenn der Wahlvorschlag wie folgt wäre es aber gehen könnte :

1. Für die Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen schlagen wir vor:
Name, Vorname .........
Name, Vorname .........

2. Für die Wahl zum stellvertretenden Mitglieder schlagen wir vor :
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname
Stellvertretendes Mitglied : Name Vorname

Die Namen dann jeweils in alphabetischer Reihenfolge.
SchmeixFliege

Re: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von SchmeixFliege »

nicht ganz richtig

Es dürfen nur so viele Vorschläge gemacht werden, wie Personen gewählt werden können.

d.h.
1 mal Vorschlag für Vertrauensperson
und maximal
X mal Vorschlag für Stellvertreter wie laut Wahlausschreiben gewählt werden

Die vorgeschlagene Vertrauensperson kann auch nochmal bei den Stellvertretern aufgeführt werden.
Das bringt die zusätzliche Chance zumindest als Stellvertreter gewählt zu werden.

Was ich etwas irreführend finde, dass im Musterwahlausschreiben der BIH von zwei Wahlgängen gesprochen wird.
Wenn Vertrauensperson und Stellvertreter auf einem Stimmzettel aber getrennt voneinander zu kennzeichnen sind, ist das meines Erachtens ein Gang des Wählers zur Wahl. Aber mit Wahlgang ist wohl nur das Prozedere einer Wahl gemeint
:?
Im vereinfachten Wahlverfahren finden nach der Wahlordnung zwei Wahlgänge des Wählers statt.
Zuletzt geändert von SchmeixFliege am Freitag 31. August 2018, 09:15, insgesamt 2-mal geändert.
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von albin.göbel »

NickName999 hat geschrieben:Aus den Kommentaren entnehme ich, dass wenn der Wahlvorschlag wie folgt wäre, es gehen könnte...
1. Für die Wahl zur Ver­trau­ens­per­son­­­­­­ ... schlagen wir vor:
• Name, Vorname .........
• Name, Vorname .........
Hallo, welche Kommentare meinen Sie da, wonach zwei Personen als Kandidaten für die Vertrauensperson auf einem Wahl­vor­schlags­formular­­ vorgeschlagenen werden könnten? Könnten Sie die genauen Fund­stel­len­­­ angeben bzw im Wortlaut zitieren?

Vergleiche auch zum strikten Verbot einer derartigen Mehrfachunterstützung z.B. die Diskussion vom 01.08.2018. Ferner Prof. Düwell, Wahl der SBV, 2. Auflage 2018 auf Seite 126, wonach stets nur eine Per­son für das Amt der Vertrauensperson in einem Formular vorgeschlagen und un­ter­stützt­­ werden kann. MERKSATZ: Genau so viele, wie im Ausschreiben stehen und später maximal im Stimmzettel angekreuzt werden können, können z.B. in einem Vor­schlags­zet­­tel­­­ max. benannt werden. Dafür reicht die im Wahlausschreiben (konkret) anzugebende­­­ Zahl der Unterstützer, also nicht, wie teils unzutreffend gemeint wird, ein Mehrfaches davon. Dies verlangt die Wahlordnung nicht.

Viele Grüße
Albin Göbel
SchmeixFliege

Re: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von SchmeixFliege »

Man kann wie bei anderen Wahlen vermutlich auch hier zwei Wahlen (Wahlgänge) zusammenfassen.
Aber würden zwei Wahlgänge nicht zwei unterschiedliche Stimmzettel in zwei unterschiedlichen Wahlumschlägen und den Einwurf in zwei unterschiedliche Wahlurnen bedeuten?
nickname999

Re: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von nickname999 »

@Albin.Göbel
Es ist der Versuch einer Schlussfolgerung aus dem Gesagten und dem was nicht gesagt wurde, bitte nicht gleich schlagen :-)
jeder lernt mal zu laufen und bis zum Marathon ist ein steiniger Weg :-) da muss nicht noch ein Meteorit einschlagen.

Bei uns wurde der Wahlvorschlag, wie er unter den Formularen unter:

https://www.integrationsaemter.de/files ... g_FOe.docx

zu sehen ist, umgangssprachlich als Liste bezeichnet was falsch ist und zu Irritation führte.

Ich gehöre nicht dem Wahlvorstand an, aber nachdem eine Person von der Schulung zurück kam und meinte jede*r einzelne der/die sich zur SBV aufstellen lassen will, braucht mindestens 1/20 der Wahlberechtigten als Unterstützerunterschriften brach ein wenig Panik aus, wie das gehen soll.

Klar wenn jede*r als Vertrauensperson kandidieren wollte oder sich jeweils mehrere Grüppchen bilden, die sagen wir wollen SBV, sind es dann mehrere Wahlvorschläge und dann stimmt es ja auch, da jeder Wahlvorschlag entsprechend Unterstützungsunterschriften benötigt.

Problem ist bei uns, dass die, die überhaupt bereit sind die Aufgabe der SBV wahrzunehmen und bereit sind den Spagat zwischen Tagestodo und SBV-Todo zu wagen, zu bewältigen sich entsprechend weiterzubilden usw. noch seltener sind als die "Seltenen Erden", so daß es vermutlich nur einen Wahlvorschlag geben wird und dieser die Personen enthalten wird, die bisher in der SBV sind plus ein zwei Personen die an die Stelle berenteter ausgeschiedener MA treten.

Ist aber in anderen Bereichen, wo es um das Engament für Mitmenschen geht leider nicht anders, ist wohl ein gesellschaftliches Problem an dem es in unserem Lande krankt.
Heidi Stuffer
Beiträge: 123
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: 1 Wahlvorschlag in Form einer Liste

Beitrag von Heidi Stuffer »

Hallo SchmeixFliege,

zu Deinem Posting:

"Aber würden zwei Wahlgänge nicht zwei unterschiedliche Stimmzettel in zwei unterschiedlichen Wahlumschlägen und den Einwurf in zwei unterschiedliche Wahlurnen bedeuten?"

Nein, nicht zwei Stimmzettel, nicht zwei Wahlumschläge, nicht zwei Wahlurnen. Das wäre ziemlich formal gedacht, zu bürokratisch und zu aufwendig, sagte schon BAG, 29.07.2009, 7 ABR 91/07. Die Wahlordnung verlangt das nicht.
https://openjur.de/u/171849.html

Beste Grüße
Heidi Stuffer
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