Merkzeichen
Merkzeichen
Muss ich meinem Arbeitgeber auch die Merkzeichen mitteilen, die ich habe ( G und B) , oder reicht der Grad der Behinderung
-
- Beiträge: 288
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Merkzeichen
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises ist ja der Nachweis für den Arbeitgeber bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft (§ 152 Abs. 5 S. 2 SGB IX). Damit werden dem Arbeitgeber auch die Merkzeichen bekannt.
Eine Kopie des Feststellungsbescheides muss und sollte dem Arbeitgeber NICHT vorgelegt werden!
Eine Kopie des Feststellungsbescheides muss und sollte dem Arbeitgeber NICHT vorgelegt werden!
SPAM
Feststellungsbescheid sollte man eigentlich nicht vorlegen müssen.
LG, Alex
LINK WEGEN UNZULÄSSIGER KOMMERZIELLER WERBUNG ENTFERNT laut BIH-Netiquette*)
*) Wir dulden keine kommerzielle Werbung
LG, Alex
LINK WEGEN UNZULÄSSIGER KOMMERZIELLER WERBUNG ENTFERNT laut BIH-Netiquette*)
*) Wir dulden keine kommerzielle Werbung
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43