Hallo zusammen,
wir werden das vereinfachte Verfahren anwenden.
Zum Wahlleiter möchten wir gerne eine nicht "betroffene" Person wählen, d.h. ein nicht schwerbehinderter Kollege, der auch nicht Mitglied im Personalrat ist. Ist dies generell möglich und falls ja, ab wann darf diese Person dann an der Wahlversammlung teilnehmen?
Im voraus ganz herzlichen Dank.
Herzliche Grüße aus Oberndorf am Neckar.
Jochen Gaus
Wahlleiter bei vereinfachtem Verfahren
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Nichtbehinderter Wahlleiter?
Hallo, dieses ist möglich laut herrschender Ansicht. Er darf teilnehmen, sofern das die Wahlversammlung beschließt oder sobald er zur Wahlleitung gewählt ist. Siehe dazu auch das WahlNAVI wie folgt:Jochen hat geschrieben:ab wann darf diese Person dann an der Wahlversammlung teilnehmen?
"Wahlleiter und Wahlhelfer, die nicht wahlberechtigt sein müssen, sind berechtigt an der Wahlversammlung teilzunehmen."
Die Wahlleitung muss nicht zwingend aus der Mitte der Wahlversammlung kommen, so zu Recht bereits für SBV-Stufenwahl LAG Köln, 19.10.2011, 3 TaBV 51/11, II.2.b.cc, Rn. 46 m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum.
Viele Grüße
Albin Göbel