Wegfall der Stelle - Kündigung

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sonnenschein112002

Wegfall der Stelle - Kündigung

Beitrag von sonnenschein112002 »

Meine Situation ist folgende: Firma A stellt mich geringfügig beschäftigt ein (Keine Leih- oder Zeitarbeitsfirma) um für Firma B (im gleichen Hause ansässig) zu arbeiten. Nun verlegt Firma B (zum 17.9. d. J.) seinen Sitz an einen 50 km weiter entfernten Ort und somit fällt im Hause der Firma A diese Stelle weg. Am neuen Standort (hier werden 2 Firmen zusammengelegt) ist so viel Personal, dass ich dort nicht benötigt werde.
Im Arbeitsvertrag steht allerdings nichts davon, dass ich für Firma B arbeite. Lediglich dass es ein Vertrag ist zwischen mir und Firma A.
Bin voll erwerbsgemindert und 60% GdB (beides unbefristet). Arbeitgeber ist hierüber informiert.
Wie sieht das rechtlich mit einer Kündigung aus. Arbeitsverhältnis besteht derzeit seit 2 Jahren und 8 Monaten.
Ich muss jedoch dazu erwähnen, dass ich zwar mündlich davon Kenntnis habe jedoch schriftlich bisher keine Kündigung erfolgte.

LG
Tina
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Wegfall der Stelle - Kündigung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

auch für 450€-Kräfte gelten die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen uneingeschränkt - in diesem Fall auch die besonderen Regelungen für Schwerbehinderte. Dabei spielt auch der Status als Erwerbsminderungsrentnerin keine Rolle.
Also kann eine rechtswirksame Kündigung nur erfolgen mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes. Und natürlich muß eine Kündigung auch immer schriftlich erfolgen.

Ob und falls ja in welchem Umfang hier evtl. unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung stattgefunden hat, hat erst mal keinen direkten Einfluss auf das Verfahren, es kann aber sehr wohl eine Rolle spielen, wenn ein Arbeitsgericht eine Kündigung überprüft.
&Tschüß
Wolfgang
sonnenschein112002

Re: Wegfall der Stelle - Kündigung

Beitrag von sonnenschein112002 »

Hallo albarracin,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Also das mit der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung ist vom Tisch. Zwischen beiden Firmen bestehen Verträge. Und Firma A ist "unabhängiger Servicepartner" von Firma B. Das ist also alles rechtens so.
Auch ging es mir nicht um den Status als Erwerbsminderungsrentnerin sondern um die Tatsache, dass ich zwar bei Firma A angestellt bin aber für Firma B tätig bin und diese Stelle ja dann wegfällt.
Ist/wäre Firma A dann verpflichtet einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Firma zu geben?
Und muss die Zustimmung des Integrationsamtes IMMER und in JEDEM FALL vorher eingeholt werden? Unabhängig von den besonderen Umständen?

Gruß
Tina
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Wegfall der Stelle - Kündigung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

unabhängig davon, ob der Einsatz in Firma B durch AN-Überlassung oder Werkvertrag geregelt war, ist natürlich Firma A der AG mit allen Rechten und Pflichten. A hat somit eine Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Einsatzes zu prüfen.

Und wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate lang bestanden hat, dann gilt § 168 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__168.html
bei allen Kündigungen - auch bei Änderungskündigungen.
&Tschüß
Wolfgang
sonnenschein112002

Re: Wegfall der Stelle - Kündigung

Beitrag von sonnenschein112002 »

Hallo,
ok, das habe ich soweit verstanden und ist auch klar. Und unabhängig davon ob das Integrationsamt nun eingeschaltet wird (wurde) oder nicht, was ist, wenn in Firma A definitiv kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht?
Wie soll ich mich jetzt verhalten, was ist zu tun? Bzw. was kann ich im besten Fall erwarten?
Denn der letzte Arbeitstag in Firma B ist der 14.9. und - wie ja anfangs schon erwähnt - ist mir das alles mündlich bekannt doch eine Kündigung von Firma A habe ich bis heute nicht erhalten.

Gruß
Tina
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Wegfall der Stelle - Kündigung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

sofern der Arbeitsvertrag keine Befristung (zeitlich oder mit Sachgrund) beinhaltet, läuft er weiter, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen gem. § 623 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
Sofern es keine speziellen arbeits-/tarifvertraglichen Regelungen zur Kündigungsfrist gibt, gilt bei mehr als zwei Jahren Beschäftigungsverhältnis die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Kündigt der AG nicht rechtzeitig, besteht trotzdem Vergütungspflicht auch dann, wenn der AG behauptet, keine Arbeit zu haben. Das nennt man "Annahmeverzug" gem. § 615 Satz 1 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Sie müssen dann bei Wegfall der Tätigkeit dem AG ausdrücklich und nachweisbar - am Besten schriftlich per Einschreiben/Rückschein - ihre Arbeitskraft im arbeitsvertraglichen Umfang anbieten. Es empfiehlt sich aber spätestens dann, zur Geltendmachung des Annahmeverzuges - eine fachanwaltliche Beratung.
&Tschüß
Wolfgang
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Wegfall der Stelle - Kündigung

Beitrag von albin.göbel »

Tina hat geschrieben:Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Hallo, diese Hinweise und besonders die letzten drei Worte von albarracin sollten Sie unbedingt zeitnah beherzigen. Zu den Rechten geringfügig Beschäftigter beim Kündigungsschutz siehe auch hier. Und sollte es einen Betriebsrat und/oder eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb geben, siehe die vorgestern veröffentlichte druckfrische Anmerkung von Prof. Düwell in jurisPR-ArbR 34/2018 Anm. 1, und den Fachbeitrag B4-2018 von Prof. Dr. Kohte auf reha-recht.de

Viele Grüße
Albin Göbel
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