Hallo!
Ist dieses Formblatt auf Seite 101 der Broschüre tatsächlich auszufüllen und auszuhängen oder ist es überflüssig/redundant, weil der Inhalt bereits unter Punkt 4 im Wahlausschreiben enthalten/abgearbeitet ist?
Vielen Dank!
PS: Es ist klar, dass die Liste der Wahlberechtigten selbst nicht auszuhängen ist; dieses Formblatt der BIH auf Seite 101 der Broschüre und auch im Wahlkalender ist ein Aushang mit einem Hinweis, wo diese Liste einsehbar ist bzw. an wen Einsprüche zu richten sind. Infos also, die bereits im Ausschreiben enthalten sind.
Separater Aushang "Liste der Wahlberechtigten" nötig?
Re: Separater Aushang "Liste der Wahlberechtigten" nötig?
Hallo Humanist,
das ist mMn tatsächlich "doppelt gemoppelt" - das Wahlausschreiben enthält alle nötigen Infos.
Man liest sich,
A. Friend
das ist mMn tatsächlich "doppelt gemoppelt" - das Wahlausschreiben enthält alle nötigen Infos.
Man liest sich,
A. Friend
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Separater Aushang "Liste der Wahlberechtigten" nötig?
Hallo, kann auch nicht erkennen, dass hier eine solche zusätzliche Bekanntmachung zur Wahl zwingend erforderlich ist nach der Wahlordnung, da diese Mindestinfos nach § 5 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 16 SchwbVWO ja alle im Muster-Wahlausschreiben enthalten sind. Erachte es allerdings für durchaus sinnvoll, die auszulegende Wählerliste mit diesem "Deckblatt" zu versehen unter dem Gesichtspunkt erläuternder Zusatzinfos sowie Beispielen bzw. Transparenz.humanist hat geschrieben:Ist dieses Formblatt auf Seite 101 der Broschüre tatsächlich auszufüllen und auszuhängen?
Stufenvertretung
Soll dieses für örtliche Wahlen konzipierte Formular auch für Stufenwahlen der SBV gemäß § 180 SGB IX verwendet werden, so muss es unbedingt textlich angepasst werden, weil ansonsten irreführend bzw. sinnfrei.
Viele Grüße
Albin Göbel