Wie Formular des Integrationsamtes für Wahlvorschläge verwenden

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clause

Wie Formular des Integrationsamtes für Wahlvorschläge verwenden

Beitrag von clause »

Guten Tag,

wir verwenden für die Wahlvorschläge ( Sammeln der Stützunterschriften) das Formular, welches ich von der Seite des Integrationsamtes Hessen heruntergeladen habe.
Folgende Frage tut sich nun auf :
Wir haben dort, wie möglich, eine Vertrauensperson und 2 Vertretervorschläge eingetragen und entsprechend Unterschriften gesammelt.
Ist es nun nicht so, dass eigentlich 2 Listen vorliegen ? Eine für die Vertrauensperson und 1 für die beiden Vertreter. Die Unterschriften für die beiden Vertreter müssten sich gegeneinander aufheben. Denn ich kann doch nur für einen Vertreter meine Unterschrift abgeben ?
Kann man somit dieses Formular nur für einen Vertrauensperson und einen Vertreter verwenden ?

LG
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Formular für Wahlvorschläge?

Beitrag von albin.göbel »

clause hat geschrieben:Ist es nun nicht so, dass eigentlich zwei Listen vorliegen?
NEIN Die SBV-Wahlen sind nie Lis­ten­wah­len sondern immer reine Personenwahlen. Das Wort "Liste" kommt in der SchwbVWO lediglich im Zusammenhang mit der "Liste der Wahlberechtigten" vor, sonst nirgends. Siehe dazu entsprechend die Diskussion vom 01.08.2018.
clause hat geschrieben:Denn ich kann doch nur für einen Vertreter meine Unterschrift ab­ge­ben? Kann man somit dieses For­mu­lar nur für eine Vertrauensperson und einen Vertreter verwenden?
NEIN Unter der Voraussetzung, dass der Wahlvorstand in das Wahlausschreiben schreiben sollte, dass zwei Stellvertreter zu wählen sind, dann dürfen Sie in dieses Formular als Stellvertretung auch maximal bis zu zwei Bewerber eintragen. Weniger ginge schon, aber nicht mehr. Mit den Un­ter­schrif­ten werden dann gleichzeitig der Bewerber für das eine Amt der Ver­trau­ens­per­son als auch die zwei Bewerber für die Ämter der stellvertretenden Mit­glie­der der SBV unterstützt. Ebenso wie Sie zwei Stell­ver­tre­ter wählen können auf einem Stimm­zet­tel, können Sie auch zwei Stell­ver­tre­ter vorschlagen auf einem Vorschlagszettel, da Vorschlagsrecht für alle zu wählenden ­Ver­tre­ter. Ge­nau deswegen ist ja auf dem Formular Platz für mehrere Bewerber. Un­zu­läs­sig wäre, wenn z.B. zwei Vor­schlags­zet­tel für die Stellvertreter un­ter­schrie­ben würden laut Pahlen, NPM-SGB IX, Rn. 3 zu § 6 SchwbVWO am Ende, wie folgt:
Dr. Pahlen hat geschrieben:Hat aber der Wahlberechtigte schon einen Stellvertretervorschlag un­ter­schrie­ben, kann er auch dann nicht weitere stell­ver­tre­ten­de Mitglieder vorschlagen, wenn nur bei­de Vor­schlä­ge zusammen die vor­ge­se­he­ne Höchstzahl der stellvertretenden Mit­glie­der erreichen.
Dieses Thema wurde bereits ausführlich in der wohl längsten Diskussion aller Zeiten dieses Wahlforums teils kontrovers erörtert im Sommer/Herbst 2014.

Viele Grüße
Albin Göbel
clause

Re: Wie Formular des Integrationsamtes für Wahlvorschläge verwenden

Beitrag von clause »

Vielen Dank für die Antwort. Habe inzwischen in einem persönlichen Gespräch mit meinem Ansprechpartner beim LWV alles geklärt.

Hier aber nochmals zur Klarstellung :

Mit Listen meinte ich 2 Listen mit Stützunterschriften. Keine Liste mit Kandidaten, die sich zur Wahl stellt.

Unterschreibe ich auf eben 2 dieser Listen werde ich vom Wahlvorstand aufgefordert mich innerhalb von 3 Tagen zu erklären. Sage ich nicht, welche Liste ich unterstütze ist meine Unterschrift für keinen Wahlvorschlag gültig.

Nochmals vielen Dank. Meine Fragen sind, wie schon weiter oben geschrieben, beantwortet.

LG
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