Hallo, unsere jetzige SBV hat schon im Mai den Wahltermin festgelegt 8.10.18 und den Wahlvorstand bestimmt.
Es wird eine förmliche Wahl per Brief.
Da aber über die hälfte der Mitarbeiter (500 von 960) im Urlaub oder in Freizeitausgleich wegen der Herbstferien sind,
ist der Termin äußerst ungünstig.
Die Briefe würden genau am 1. Ferientag zu hause ankommen und 1 Woche später müssen sie ja schon zurück sein.
Meine frage nun .... kann man den Termin noch ändern ? Wer könnte ihn ändern bzw. wer hat ein Einspruchsrecht ???
Wahltermin passt nicht
Re: Wahltermin passt nicht
Hallo Cerstin,
zuerst einmal hat nicht die SBV, sondern der Wahlvorstand.den Wahltermin festzulegen. Es ist aber empfehlenswert, einen Termin ca. 1 Woche vor dem Ablauf der Amtszeit des aktuellen SBV zu wählen. Daher kann dieses Datum evtl. gar nicht geändert werden.
Zum anderen sind alle Fristen immer Mindeststandards, es spricht also nichts dagegen, früher zu beginnen.
Um das mal kurz durchzurechnen: Wenn der Wahlvorstand Anfang nächster Woche (KW 34) das Wahlausschreiben veröffentlicht und die Wählerliste auslegt, dann müssen Einsprüche und Bewerber bis Anfang KW 36 feststehen.
Die Briefwahlunterlagen könnten dann Ende KW 36 versendet werden und wären Anfang KW 37 bei den Wahlberechtigten. Bis zum Einsendeschluß am 8.10. (KW41) verbleiben also rund 4 Wochen. Das sollte doch wohl für jeden ausreichen.
Ein Einspruchsrecht existiert nicht, allenfalls kannst Du (mit 2 Gleichgesinnten) die Wahl anfechten, wenn sich der Wahlvorstand zu viel Zeit läßt und daher das Wahlergebnis wegen der Ferien verfälscht sein könnte.
Und zum Schluß noch die übliche Anmerkung zum Wahlverfahren: Das ist kein Wunschkonzert, für eine förmliche Wahl benötigt ihr mindestens 50 sbMoGG oder einen Betrieb, der aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.
Man liest sich,
A. Friend
zuerst einmal hat nicht die SBV, sondern der Wahlvorstand.den Wahltermin festzulegen. Es ist aber empfehlenswert, einen Termin ca. 1 Woche vor dem Ablauf der Amtszeit des aktuellen SBV zu wählen. Daher kann dieses Datum evtl. gar nicht geändert werden.
Zum anderen sind alle Fristen immer Mindeststandards, es spricht also nichts dagegen, früher zu beginnen.
Um das mal kurz durchzurechnen: Wenn der Wahlvorstand Anfang nächster Woche (KW 34) das Wahlausschreiben veröffentlicht und die Wählerliste auslegt, dann müssen Einsprüche und Bewerber bis Anfang KW 36 feststehen.
Die Briefwahlunterlagen könnten dann Ende KW 36 versendet werden und wären Anfang KW 37 bei den Wahlberechtigten. Bis zum Einsendeschluß am 8.10. (KW41) verbleiben also rund 4 Wochen. Das sollte doch wohl für jeden ausreichen.
Ein Einspruchsrecht existiert nicht, allenfalls kannst Du (mit 2 Gleichgesinnten) die Wahl anfechten, wenn sich der Wahlvorstand zu viel Zeit läßt und daher das Wahlergebnis wegen der Ferien verfälscht sein könnte.
Und zum Schluß noch die übliche Anmerkung zum Wahlverfahren: Das ist kein Wunschkonzert, für eine förmliche Wahl benötigt ihr mindestens 50 sbMoGG oder einen Betrieb, der aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.
Man liest sich,
A. Friend
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Wahltermin passt nicht - Ferien
JA Das wäre wohl ungeschickt. Über den Zeitpunkt des Wahlausschreibens sowie des Endes der Briefwahl (Abgabetermin) entscheidet allein der Wahlvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Wahlordnung: Dazu wird ein verständiger Wahlvorstand auch vorausschauend die Herbstferien bzw. bundeseinheitliche sowie evtl. landesspezifische Feiertage in seine Überlegungen sachgerecht mit einbeziehen und erwägen - wie den Tag derCerstin hat geschrieben:Da aber über die Hälfte der Mitarbeiter im Urlaub oder in Freizeitausgleich wegen der Herbstferien sind, ist der Termin äußerst ungünstig.
• Deutschen Einheit (Mi, 03.10.2018),
• Reformationstag (Mi, 31.10.2018),
• Allerheiligen (Do, 01.11.2018).
Sofern die Briefwahlunterlagen so spät auf den allerletzten Drücker rausgehen sollten, dass das in die Ferienzeit fällt, wäre das aus meiner Sicht klar ergebnis- und anfechtungsrelevant. Denn dies wäre m.E. grober Ermessensfehler, wenn über die Hälfte wie hier Freizeitausgleich oder Urllaub nimmt und damit großteils nicht wählen könnte.
Vergl. hierzu auch Prof. Düwell, Wahl der SBV, 2. Auflage 2018, Abschnitt 2.3, Seite 22/23 "Kluge Festlegung des Wahltermins der Regelwahl" mit Praxistipp. Und die unterschiedlichen Optionen kann man einfach mit dem elektronischen Wahlkalender für förmliche Wahlen durchspielen sowie sich alle Termine durchrechnen lassen.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Wahltermin passt nicht
Wir haben am 8.10.18 die ausschließlich schriftliche Wahl.(trotz der Ferien)
Ausgezählt werden soll um 9.15 uhr am Wahltag ?
Müsste man nicht zwingend die Post am Wahltag noch abwarten?
Gruß Cerstin
Ausgezählt werden soll um 9.15 uhr am Wahltag ?
Müsste man nicht zwingend die Post am Wahltag noch abwarten?
Gruß Cerstin
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AW: Wahltermin passt nicht
NEIN Was bis 9:00 Uhr nicht beim Wahlvorstand ist, ist verspätet, zählt nicht und muss aussortiert werden laut § 12 Abs. 2 SchwbVWO. Das ist obligat.Cerstin hat geschrieben:Müsste man nicht zwingend die Post am Wahltag noch abwarten?
Verständnisfrage: Wann sollen die Briefwahlunterlagen verschickt werden vom Wahlvorstand? Wann starten und enden diese Herbstferien? Wenn Vorstand gut zwei bis drei Wochen vor Abgabeschluss verschickt ( was machbar sein sollte), so sollte das zeitlich locker reichen.Cerstin hat geschrieben:Die Briefe würden genau am 1. Ferientag zu Hause ankommen und 1 Woche später müssen sie ja schon zurück sein.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Wahltermin passt nicht
Der Wahlvorstand hat generelle schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen.
Die schriftliche Stimmabgabe endet am 08.10.2018, um 9 Uhr.
Die schriftliche Stimmabgabe endet am 08.10.2018, um 9 Uhr.
Re: Wahltermin passt nicht
Wir hoffen dass die Stimmzettel "rechtzeitig" verschickt werden.
Laut Wahlkalender Pinkt 7.3 ° wenn der Wahlvorstand schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat : Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ------ Fr. 28.09.2018
Der 1. Ferientag ist der 01.10.2018 und somit werden viele schon Freitag 28.9. oder uch 29.9. schon in den Urlaub starten.
Laut Wahlkalender Pinkt 7.3 ° wenn der Wahlvorstand schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat : Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ------ Fr. 28.09.2018
Der 1. Ferientag ist der 01.10.2018 und somit werden viele schon Freitag 28.9. oder uch 29.9. schon in den Urlaub starten.