Meine Frage lautet:
Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten für die Funktion der Vertrauensperson und mehreren Kandidaten als Stellvertreter einreichen, oder kann immer nur ein Kandidat für die Vertrauensperson auf einen Vorschlag?
Bei uns wäre es aktuell so, dass sich mehrere Kandidaten als Vertrauensperson zur Wahl stellen wollen und mehrere als Stellvertreter. Es sind aber keine konkurrierenden Listen, somit würde uns eine Liste reichen.
Die Kandidaten für die Vertrauensperson würden auch alle in die Stellvertreter Rolle gehen.
Somit würden diese dann zusätzlich für das Amt des Stellvertreters kandidieren.
Finde überall nur Wahlvorschläge mit 1 Vertrauensperson und mehreren Stellvertretern, aber nicht mit mehreren Vertrauenspersonen und mehreren Stellvertretern.
Entscheidend ist doch aus meiner Sicht, dass beim Stimmzettel klar darauf hingewiesen wird, dass nur eine Stimme für die Vertrauensperson abgegeben werden kann und (bei uns) drei Stimmen für die Stellvertreter.
Wahlvorschlag
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Mehrere als Vertrauenspersonen vorschlagen auf Wahlvorschlag?
NEIN Kann man nicht. Auf einem Wahlvorschlagsformular kann nur ein Bewerber für dieses "Amt" als Vertrauensperson vorgeschlagen werden, niemals drei. Denn sonst wären es ja drei Wahlvorschläge. Das fällt unters Verbot der Mehrfachunterstützung. Genau aus diesem Grund ist auf dem BIH-Formular nur Platz für einen Bewerber in einer Zeile für das Amt der Vertrauensperson. Dieses folgt aus § 6 Absatz 1 Satz 2 SchwbVWO und dem Wahlausschreiben: "Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson unterzeichnen." Fazit: Solls z.B. drei Doppelkandidaturen geben, würden Minimum drei Wahlvorschlagsformulare benötigt. Sonst lehnt Wahlvorstand ab.dfauser hat geschrieben:Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten für Funktion der Vertrauensperson einreichen?
JA Wenn mehrere Stellvertreter zu wählen sind laut Wahlausschreiben, dann dürfen auch mehrere Bewerber für die Stellvertretung in einem und nur in einem Wahlvorschlagsformular eingetragen werden – jedoch maximal nicht mehr, als im Wahlausschreiben angegeben. Würden mehr Stellvertreter vorgeschlagen in einem Wahlvorschlagsformular als laut Ausschreiben zugelassen, würde dieses der Wahlvorstand nicht akzeptieren und ablehnen.dfauser hat geschrieben:Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten als Stellvertreter einreichen?
NEIN SBV-Wahl ist keine Listenwahl, sondern stets reine Personenwahl, bei der die Bewerber konkurrieren. Bei der SBV-Wahl kann keine "Liste" gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte kann nur eine Person als Vertrauensperson wählen ➔ folglich auch nur eine Person als Vertrauensperson vorschlagen. Daher gibts keine "Vorschlagslisten", sondern Wahlvorschläge, auch wenn dies in Literatur bzw. Rechtsprechung irreführend teils anders bezeichnet wird, darunter auch der Siebte Senat des BAG vom 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 - der eigentlich als Fachsenat "begriffsfest" sein sollte statt die Instanzen begrifflich in die Irre zu leiten. Das durch die betriebsverfassungsrechtliche "Brille" zu sehen wie dieser Senat ist daneben, da listenmäßig niemand mehrere Personen als Vertrauensperson vorschlagen kann, sondern immer nur eine...dfauser hat geschrieben:Es sind keine konkurrierenden Listen, somit würde eine Liste reichen.
Etwas Irritierend bzw. inkonsequent daher auch die beiden BIH-Formulare zur Zustimmungserklärung, auf denen einerseits vom "Listenvertreter" die Rede ist sowie andererseits vom "Vertreter des Wahlvorschlags" (Wahlbroschüre, S. 109/110). Das ist offenbar ein redaktioneller Fehler: Listenvertreter gibts begrifflich nicht, weils keine SBV-Vorschlagslisten gibt im Unterschied etwa zu BR-Wahlen.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Wahlvorschlag
BIH-Formulare zur Zustimmungserklärung sind geändert. Herzlichen Dank an Herrn Göbel für den Hinweis!