Erörterung über die Anzahl der Stellvertreter

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claudy

Erörterung über die Anzahl der Stellvertreter

Beitrag von claudy »

Hallo,

Was genau ist mit der Erörterung gemeint?
Kann diese mündlich erfolgen oder muss diese in einer Sitzung mit den Parteien (Schwerbehindertenvertretung, Personalausschuß und Arbeitgeber) mit dem Wahlvorstand erfolgen?

Wenn es mündlich ausreicht, muss der kompletten Wahlvorstand (Vorsitzender und Mitglieder) anwesend sein? Oder reicht der Vorsitzende bereits aus?

Viele Grüße
Claudy
a. friend
Beiträge: 12
Registriert: Montag 30. April 2018, 09:18

Re: Erörterung über die Anzahl der Stellvertreter

Beitrag von a. friend »

Hallo Claudy,

rein theoretisch würde mündlich ausreichen, aber bei nachträglich auftretenden Differenzen hast Du immer Probleme mit dem Nachweis.

Wie immer: Wer schreibt, der bleibt!

Also einfach eine Wahlvorstandssitzung einberufen, dazu SBV, BR/PR und AG als Gäste einladen, das Thema erörtern und Protokoll schreiben.

WICHTIG: "erörtern" bedeutet nur, daß die anderen Parteien ihre Sichtweise darlegen dürfen - die Entscheidung über die tatsächliche Anzahl liegt allein beim Wahlvorstand! Ihr werft also eure Gäste nach der Erörterung raus und fasst einen Beschluß im Wahlvorstand, den ihr entsprechend protokolliert.

Man liest sich,

A. Friend
claudy

Re: Erörterung über die Anzahl der Stellvertreter

Beitrag von claudy »

Hallo A. Friend,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das war genau das, was ich gesucht hatte bzw. schon vermutet hatte.

Ich wünsche noch einen schönen Tag.

Viele Grüße
Claudy
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