Nichtigkeit oder Ungültigkeit SBV Wahl 2014

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inklusion2018
Beiträge: 29
Registriert: Donnerstag 7. Juni 2018, 08:50

Nichtigkeit oder Ungültigkeit SBV Wahl 2014

Beitrag von inklusion2018 »

Hallo zusammen,
kann die Wahl 2014 im Nachhinein als ungültig erklärt werden? Uns beschäftigt diese Frage als Voraussetzung für eine gültige SBV Wahl 2018.
2014 wurde nach der Vorstellung organisiert: Es gibt einen Vertrauensmann und eine Stellvertretung für den gesamten Betrieb.
Dagegen gab es seitens der Mitarbeitervertretungen und von den schwerbehinderten Mitarbeitenden bis jetzt keine Einwände. Bis vor einem Jahr.
2017 entstand die Erkenntnis, dass es bei sieben Mitarbeitervertretungen auch sieben Schwerbehindertenvertretungen geben sollte. Die Wahl 2018 soll konsequent nach dieser Erkenntnis organisiert werden.
Frage:
Ist die gewählte SBV 2014 - die vier Jahre ihr Amt ausgefüllt hat - also gar nicht gültig gewählt?
Das hätte Konsequenzen, die auch die Einleitung der SBV Wahl 2018 berühren würde. Wo keine gültige SB bestünde müssten sich drei Wahlberechtigte oder der Dienstgeber um die Organisation der Wahl kümmern.
Wer kann uns aus diesem Problem einen Ausweg zeigen und helfen?
Vielen Dank und Grüße von Monika
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: Nichtigkeit oder Ungültigkeit SBV Wahl 2014

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo inklusion2018,
die Ungültigkeit einer Wahl kann über eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage festgestellt werden. So lange darüber nicht rechtskräftig entschieden ist, bleibt erst mal alles wie es ist.
Für eine Anfechtung ist es zu spät, die 14 Tage Anfechtungsfrist sind längst vorbei. Anders sieht es bei der Nichtigkeit aus, die könnte während der gesamten Amtsperiode festgestellt werden - allerdings nur, wenn jemand dagegen klagt.
Vielleicht war die Wahl 2014 aber gar nicht so falsch, denn es gibt ja auch die Möglichkeit der Zusammenfassung zur Wahl nach § 177 Absatz 1 SGB IX. Wäre das eine Lösung, liegen die Voraussetzungen für eine Zusammenfassung vor?
Unabhängig davon ist auch bei kirchlichen Arbeitgebern die Einleitung der Wahl nicht durch den Arbeitgeber (Dienstgeber) möglich. Diese wäre ohne existierende SBV entweder durch drei Wahlberechtigte oder die MAV einzuleiten.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
inklusion2018
Beiträge: 29
Registriert: Donnerstag 7. Juni 2018, 08:50

Re: Nichtigkeit oder Ungültigkeit SBV Wahl 2014

Beitrag von inklusion2018 »

Hallo Ulrich Römer,
vielen Dank für Ihre Hilfe. Ja, wir haben schon über die Zusammenlegung von Betriebsteilen / MAV-Bereichen gesprochen. In jedem der 7 MAV-Bereiche arbeiten zum Wahlzeitpunkt voraussichtlich mehr als fünf Schwerbehinderte oder Gleichgestellte. Deshalb wird es sieben SBV geben. Schon die Kandidatensuche gestaltet sich derzeit schwierig!
Die Frage. die ich oben gestellt habe, ging in Richtung Zuständigkeit bei der Vorbereitung der SBV Wahl gemäß der neuen Struktur. Für die amtierende SBV ist es viel mehr Arbeit und Aufwand, sieben Wahlversammlungen zu planen und durchzuführen und zwar jeweils im Einfachen Wahlverfahren statt wie 2014 im Förmlichen Wahlverfahren für eine SBV.
Da kam jemand auf die Idee, dass die SBV Wahl 2014 gar nicht gültig gewesen sei.
Folge 1: Nicht-Bestehen einer gültigen SBV in keinem MAV-Bereich. '
Folge 2: drei wahlberechtigte Schwerbehinderte oder die MAV lädt zur Wahlversammlung ein und
Folge 3: der amtierende SBV, den es ja in der Ungültigkeits-Logik gar nicht gäbe, wäre von der Wahlvorbereitung entlastet.
So ist aber klar: die amtierende SBV ist verantwortlich für die SBV Wahl in der Logik-Struktur der 7 Mitarbeitervertretungen.
Herzlichen Dank! Grüße von Monika
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