Dem Überbringer eines Wahlvorschlags
muss eine Eingangsbestätigung übergeben werden.
Gibt es hierzu ein Formular ?
In der Formularsammlung und im ZB-Spezial habe ich nichts gefunden
Wahlvorschlag - Eingangsbestätigung
Re: Wahlvorschlag - Eingangsbestätigung
Wieso, wo steht das?Dem Überbringer eines Wahlvorschlags
muss eine Eingangsbestätigung übergeben werden.
-
- Beiträge: 29
- Registriert: Donnerstag 7. Juni 2018, 08:50
Re: Wahlvorschlag - Eingangsbestätigung
Hallo Ulrich Römer und Pille,
ich finde die Formulierung "5.2 Schriftliche Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit gegenüber Überbringer oder
Vertreter des Wahlvorschlags (ausdrücklich benannt oder Unterzeichner an erster Stelle)" im Wahl-Navi für das Förmliche Wahlverfahren in der Broschüre des LVR auf Seite 58 im ZB Spezial. Verweis auf die Seiten 107 und 108.
Es gibt ein Formular für den Wahlausschuss. Es sieht vor, dass der Eingang eines Wahlvorschlages oben rechts mit dem Vermerk "Eingegangen am ______ um ______" gekennzeichnet wird.
Vermutlich ist das gemeint.
Grüße von Monika
ich finde die Formulierung "5.2 Schriftliche Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit gegenüber Überbringer oder
Vertreter des Wahlvorschlags (ausdrücklich benannt oder Unterzeichner an erster Stelle)" im Wahl-Navi für das Förmliche Wahlverfahren in der Broschüre des LVR auf Seite 58 im ZB Spezial. Verweis auf die Seiten 107 und 108.
Es gibt ein Formular für den Wahlausschuss. Es sieht vor, dass der Eingang eines Wahlvorschlages oben rechts mit dem Vermerk "Eingegangen am ______ um ______" gekennzeichnet wird.
Vermutlich ist das gemeint.
Grüße von Monika
Re: Wahlvorschlag - Eingangsbestätigung
Hallo Monika,
Danke für den Hinweis. Das ist tatsächlich etwas mißverständlich in der gedruckten Wahlbroschüre. Im digitalen Wahlkalender steht unter 5.2. "Schriftliche Eingangsbestätigung". Damit ist die Eingangsbestätigung auf dem Wahlvorschlag zur Prüfung des fristgemäßen Eingangs gemeint. Eine Eingangsbestätigung gegenüber dem Überbringer oder Vertreter des Wahlvorschlags ist in der Wahlordnung nicht vorgesehen.
Danke für den Hinweis. Das ist tatsächlich etwas mißverständlich in der gedruckten Wahlbroschüre. Im digitalen Wahlkalender steht unter 5.2. "Schriftliche Eingangsbestätigung". Damit ist die Eingangsbestätigung auf dem Wahlvorschlag zur Prüfung des fristgemäßen Eingangs gemeint. Eine Eingangsbestätigung gegenüber dem Überbringer oder Vertreter des Wahlvorschlags ist in der Wahlordnung nicht vorgesehen.