Andere Tätigkeit

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meme

Andere Tätigkeit

Beitrag von meme »

Ich schon wieder.
Nachdem ich letzte Woche meinen Gdb 80 G und B meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe, kam schon gleich die Quittung dazu.
Ich soll meinen Platz im Büro räumen, und nun eine andere Arbeit im Büro machen. Saß bislang im Büro und hatte einen abwechslungsreichen tollen Job. Mit kundenkontakt am Telefon und persönlich.

Nun soll ich rein nur Akten bearbeiten.

Ist das rechtens, wenn ich das aber nicht will.
Was ist mit dem Integrationsamt, wann ist das zuständig.

Ich bin Beamtin im öffentlichen Dienst

Wir haben KEINEN Personalrat und Schwerbehindertenvertretung!!!!
tom.

Re: Andere Tätigkeit

Beitrag von tom. »

Moin Moin -

und warum habt IHR keinen Personalrat und auch keinen SBV ( DU arbeitest doch im öffentlichen Dienst ) ..?..
Ihr seid doch sicher 5 Schwerbehinderte MA oder gar mehr ?!

Und ja - selbstverständlich - kannst DU das Amt für Integration mit ins Boot nehmen ..!..
eve rw

Re: Andere Tätigkeit

Beitrag von eve rw »

Hallo Meme,

im § 164 SGB IX steht folgendes:
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
1.Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,

Daraus schließe ich, dass es gar nicht geht, was Ihr Arbeitgeber versucht hat. Doch ich bin noch neu in dem Bereich, also keine Garantie, besser Fachleute fragen.
-Integrationsamt
-Integrationsfachdienst
-Anwalt
-Beratungsstellen für Menschen mit Einschränkungen

Herzliche Grüße
Eve RW
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: Andere Tätigkeit

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo meme,
da scheint echt was falsch zu laufen. Unbedingt beim Integrationsamt oder Integrationsfachdienst melden und Problem schildern. Hier die Kontaktdaten vom Integrationsamt und Integrationsfachdienst nach Angabe der Postleitzahl.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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