Guten Tag,
ich bin neue Mitarbeiterin in einem Integrationsfachdienst und wurde mit der Frage konfronitert, ob Schwerbehinderte ein Recht auf die Rücksichtnahme bei der Dienstplangestaltung haben.
Falldarstellung: GdB 100, Wiedereingliederung startet diese Woche im sozialen Dienst/Demenzbetreuung in einem Altenwohnheim. Die Klientin arbeitet 29, 25 Stunden die Woche bei 6 Tage Woche. Ihr Arzt spricht sich dafür aus, dass sie in der Regel nicht länger als 5 Stunden am Tag arbeitet und nicht mehr als 6-7 Dienste an folgenden Tagen macht.
Trotz Wiedereingliederung und langer Krankheit (seit fast 1,5 Jahren) ist bisher kein BEM geplant (Klientin sagt, das mache der Arbeitgeber nur bei den Mitarbeitern, die er kündigen möchte). Üblich sind durchaus 12 Tage hintereinander Dienst und auch sehr häufig mehr als 5 Stunden pro Schicht.
Sollte sie ein ärztliches Attest beim AG abgeben und kann sie sich auf einen § berufen, damit ihre Einschränkungen berücksichtigt werden?
Herzliche Grüße
Eve RW
Recht auf Rücksichtnahme bei Dienstplangestaltung
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Recht auf Rücksichtnahme bei Dienstplangestaltung
Guten Tag,
als Mitarbeiterin eines IFD sollten Sie sich aber schleunigst mit § 164 SGB IX vertraut machen, insbesondere den Absätzen 4 und 5.
Ein ärztliches Attest sollte nicht beim AG abgegeben werden, sondern beim Betriebsarzt. Die ANin sollte eine betriebsärztliche Untersuchung verlangen.
als Mitarbeiterin eines IFD sollten Sie sich aber schleunigst mit § 164 SGB IX vertraut machen, insbesondere den Absätzen 4 und 5.
Ein ärztliches Attest sollte nicht beim AG abgegeben werden, sondern beim Betriebsarzt. Die ANin sollte eine betriebsärztliche Untersuchung verlangen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Recht auf Rücksichtnahme bei Dienstplangestaltung
Hallo Wolfgang,
danke für Ihre Antwort. Ich habe mich jetzt mit dem §164 vertraut gemacht und bin gespannt, wie und ob Gespräche mit diesem Arbeitgeber stattfinden.
Wie gesagt, ich arbeite mich gerade ein und freue mich über das Angebot des Forums. Doch Ihre schnippische Antwort finde ich etwas daneben. Hoffentlich getraue ich mich wieder, Fragen zu stellen.
Eine schönen Abend wünsche ich.
Eve RW
danke für Ihre Antwort. Ich habe mich jetzt mit dem §164 vertraut gemacht und bin gespannt, wie und ob Gespräche mit diesem Arbeitgeber stattfinden.
Wie gesagt, ich arbeite mich gerade ein und freue mich über das Angebot des Forums. Doch Ihre schnippische Antwort finde ich etwas daneben. Hoffentlich getraue ich mich wieder, Fragen zu stellen.
Eine schönen Abend wünsche ich.
Eve RW
Re: Recht auf Rücksichtnahme bei Dienstplangestaltung
Hallo eve rw,
herzlich willkommen im Forum und hoffentlich weiterhin viel Mut hier Fragen zu stellen!
@albarracin: Bitte etwas mehr Rücksicht auf die anderen User! Das Forum lebt von offenem und freundlichem Umgang miteinander. Ein Beitrag im Sinne von "Das hätten Sie doch wissen müssen..." hilft niemand weiter.
herzlich willkommen im Forum und hoffentlich weiterhin viel Mut hier Fragen zu stellen!
@albarracin: Bitte etwas mehr Rücksicht auf die anderen User! Das Forum lebt von offenem und freundlichem Umgang miteinander. Ein Beitrag im Sinne von "Das hätten Sie doch wissen müssen..." hilft niemand weiter.
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Recht auf Rücksichtnahme bei Dienstplangestaltung
Guten Tag,
Doch Ihre schnippische Antwort finde ich etwas daneben.
Ich habe damit lediglich meiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben, daß man/frau Mitarbeiterin in einem IFD ohne elementarste Grundkenntnisse im SGB IX werden kann.Ein Beitrag im Sinne von "Das hätten Sie doch wissen müssen..." hilft niemand weiter.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang