Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

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margot.haase

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Beitrag von margot.haase »

Werden die Kolleginnen und Kollegen die in der Freistellungsphase sich befinden - Altersteilzeit - auch zur jährlichen Schwerbehindertenversammlung eingeladen?
Wie ist es mit Landesbediensteten? Werden die auch eingeladen.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

unterliegt der Betrieb der Betriebsverfassung (§§ 42ff BetrVG), sind sbM in der Ruhephase der Altersteilzeit beim Blockmodell nicht mehr teilnahmeberechtigt. So zB der ErfK, Koch, §§ 42-46 BetrVG, Rn 3, der ein Teilnahmerecht nur bei "vorübergehender" Abwesenheit aus dem Betrieb einräumt).

Sofern keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen, sind auch entsandte Beamte innerhalb der Betriebsverfassung AN des aufnehmenden Betriebes (ErfK, Koch, § 5 BetrVG, Rn 3a)

Ob das im Personalvertretungsrecht ähnlich ist, weiß ich nicht.

&Tschüß
WHoepfner
&Tschüß
Wolfgang
williniesky

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Beitrag von williniesky »

Hallo Frau Haase,
für eine konkrete Antwort fehlen noch ein paar Angaben. Wieso die Unterscheidung der Kolleginnen und Kollegen und extra Landesbedienstete? Gibt es in dem Bereich zwei unterschiedliche Arbeitgeber?

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Bönsch
margot.haase

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Beitrag von margot.haase »

Hallo Frau Haase,
für eine konkrete Antwort fehlen noch ein paar Angaben. Wieso die Unterscheidung der Kolleginnen und Kollegen und extra Landesbedienstete? Gibt es in dem Bereich zwei unterschiedliche Arbeitgeber?

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Bönsch

Nein, der Arbeitgeber ist der Gleiche, nur die Bezahlung ist das Land.
williniesky

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Beitrag von williniesky »

Hallo Frau Haase,
dann haben auch die "Landesbediensteten" ein Teilnahmerecht. Bitte noch mal im entsprechenden PersVG oder dem Betriebsverfassungsgesetz nachsehen, wer an der Personalversammlung oder der Betriebsversammlung teilnimmt. Das ergibt sich aus § 95 Abs.6 Satz 2 SGB IX.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bönsch
ulrike.huebler

Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten

Beitrag von ulrike.huebler »

Werden die Kolleginnen und Kollegen die in der Freistellungsphase sich befinden - Altersteilzeit - auch zur jährlichen Schwerbehindertenversammlung eingeladen?
Wie ist es mit Landesbediensteten? Werden die auch eingeladen.
Hallo Frau Haase,

hier unsere Antwort vom Integrationsamt aus Sachsen:
Nicht wählbar für das Amt der Schwerbehindertenvertretung sind Beschäftigte während der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell). Analog richtet sich das aktive Wahlrecht zu den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung nach der tatsächlichen Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen (nach dem Wortlaut des § 94 Abs. 1. S. SGB IX). Schwerbehinderte Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) sind nicht wahlberechtigt, da sie vollständig von der Arbeit freigestellt sind. Und daraus folgt m. E., dass sie auch nicht zur Schwerbehindertenversammlung eingeladen werden müssen.

Ich hoffe Ihnen damit in dieser Problematik weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Sachsen
U. Hübler

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