Bescheid der Rentenversicherung negativ

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fazit
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Registriert: Montag 1. Februar 2016, 11:05

Bescheid der Rentenversicherung negativ

Beitrag von fazit »

Der Kollege ( GdB von 40 ohne Gleichstellung ) hat in der Reha einen Antrag auf Übernahme der Kosten für einen höherverstellbaren Schreibtisch gestellt der abgelehnt wurde.
Hier das Erste Mal mit der Begründung der Arbeitgeber sei zuständig. Gibt es da eine Möglichkeit des Widerspruchs, ich bin da nicht sicher ?????

Begründung : Als Leistung zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes können nach § 16 SGB VI in Verbindung mit § 33 Absatz 3 und 8 SGB IX grundsätzlich auch Kosten für Hilfsmittel übernommen werde. Voraussetzung hierfür ist , das der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist , die Kosten dieser Hilfsmittel zu tragen ( § 33 Absatz 8 Nummer 4 SGB IX ) .

Der berufsbedingt notwendige Bedarf bei höherverstellbaren Schreibtischen etc. .... ist immer unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzrechtes zu prüfen. Grundlage einer solchen Prüfung bildet die nach §5 ArbSchG vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung. Welche Feststellung der Arbeitgeber zu treffen hat , ergibt sich aus § 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss " der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nach den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik....festlegen." ( § 3 Absatz 1, Satz 4 ArbStättV).

Es ist festzustellen, dass höherverstellbare Schreibtische einer ergonomisch zeitgemäßen , dem Wechsel zwischen stehender und sitzender Arbeitshaltung gewährleistenden Büroausstattung zuzurechnen sind. Hierfür oder für die Schaffung alternativer Möglichkeiten zu einem Haltungswechsel ist der Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich .
elschwoabos

Re: Bescheid der Rentenversicherung negativ

Beitrag von elschwoabos »

Hi,

das ist eine neue Vorgabe an die RV, höhenverstellbare Schreibtische nicht mehr zu genehmigen.
Am besten versuchen eine Gleichstellung zu erreichen und über die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen eine Teilfinanzierung erreichen.

Hardy
fazit
Beiträge: 25
Registriert: Montag 1. Februar 2016, 11:05

Re: Bescheid der Rentenversicherung negativ

Beitrag von fazit »

Danke, Fachstelle für schwerbehinderte Menschen , habe ich noch nicht gehört.
Gruß Fazit
elschwoabos

Re: Bescheid der Rentenversicherung negativ

Beitrag von elschwoabos »

Moin,

wenn wir[TM] etwas übers "Integrationsamt" beantragen, läuft das hier im Kreis über die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen. Kann sein, dass das in anderen Kreisen/ Bundesländern anders bezeichnet wird.

Hardy
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Bescheid der Rentenversicherung negativ

Beitrag von albin.göbel »

Sind vormalige "Örtliche Fürsorgestellen",
wohl umbenannt in Fachstellen ...

Viele Grüße
Albin Göbel
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