SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

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kastanie66

SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

Beitrag von kastanie66 »

Liebe Leserinnen und Leser,

folgender Sachverhalt liegt vor: :x
Ich bin seit einigen Jahren freigestellte SBV im öffentlichen Dienst in Bayern (ca. 170 SB). Seit knapp einem Jahr befinde ich mich nun wegen eines Burnout und "Rudelmobbing" im Krankenstand.
Die erste stellvertretende SBV fällt nun wegen einer OP krankheitsbedingt für ca. 2 Monate aus.
Somit ist nun die zweite stellvertretende SBV im Amt.
Diese hat nun mit Unterstützung des Personalrats einen Wahlvorstand für die bevorstehende SBV-Wahlen bestellt. :shock:
Meiner Rechtsauffassung nach ist dies nicht ihre Aufgabe, da ich ja immer noch SBV bin und bis zum Wahltermin ja wieder gesundheitlich auf dem Damm sein könnte. :?
Nebenbei angemerkt, wäre der erste Stellvertreter bis zum Wahltermin wieder im Amt.
Wie ist hier die genaue Rechtslage? Hatte jemand schon so einen Fall?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe!
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo kastanie66,
so wie ich das lese, ist alles in Ordnung und rechtmäßig gelaufen. Der zweite Stellvertreter hat wegen Verhinderung der Vertrauensperson und des 1. Stellvertreters (Krankheit) in Vertretung gehandelt. Zu den Aufgaben der Vertrauensperson und damit auch zu den Aufgaben des jeweiligen Stellvertreters im Vertretungsfall gehört die Bestellung des Wahlvorstandes.
Da die Bestellung des WV rechtzeitig vor der nächsten Wahl erfolgen muss und zur Zeit gerade die Schulungen der Integrationsämter stattfinden ist das der ideale Zeitpunkt. Freuen Sie sich, dass Sie so einen aktiven Stellvertreter haben!
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

Beitrag von CVedder »

Hallo Kastanie66,

ihr wählt im förmlichen Verfahren. Um alle Fristen einzuhalten, muss spätestens 9 Wochen vor der Wahl das Procedere angestoßen werden. Insofern ist eine Rückkehr des bisherigen 1. Stellvertreters zur Wahl auch schon zu spät. Jetzt steht der Wahlvorstand und die sind jetzt für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Ihre Kandidatur wird dadurch ja nicht verhindert oder unmöglich gemacht - auch wenn Sie noch im Krankenstand sein sollten.
Die aktuelle SBV - auch wenn "nur" 2. Stellvertretung hat nun aus meiner Sicht nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Grüße
Christian Vedder
kastanie66

Re: SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

Beitrag von kastanie66 »

christian.vedder hat geschrieben: Um alle Fristen einzuhalten, muss spätestens 9 Wochen vor der Wahl das Procedere angestoßen werden. Insofern ist eine Rückkehr des bisherigen 1. Stellvertreters zur Wahl auch schon zu spät.
Hallo Herr Vedder,
sorry, aber da bin ich anderer Meinung, den spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit (siehe Wahlkalender) muss der Wahlvorstand bestellt sein.
Das wäre beim Wahltermin 01.10.2018 frühestens der 04.08.2018 und beim Wahltermin 30.11.2018 spätestens der 03.10.2018
Mein erster Stellvertreter fällt bis voraussichtlich Anfang/Mitte Juli krankheitsbedingt aus.Wo kann es bis zu seiner Rückkehr hier zu spät sein?
Da dies eine geplante OP war, ist dies in meinen Augen wieder einmal ein abgekartetes Spiel, von wem, werde ich hier öffentlich nicht schreiben.
Nur noch ein lieb gemeinter Hinweis:
Liebe SBV-Kolleginnen und Kollegen, nehmt euch in Acht und bestellt vor eurem geplanten Urlaub oder Krankenhausaufenthalt dringend einen Wahlvorstand, sonst ergeht es euch ähnlich wie mir/uns! Seit der Herabsetzung der Freistellungsgrenze ist auf einmal jeder "scharf" auf das Amt.
Danke fürs "zuhören"!
kastanie66

Re: SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

Beitrag von kastanie66 »

Ulrich Römer hat geschrieben: Da die Bestellung des WV rechtzeitig vor der nächsten Wahl erfolgen muss und zur Zeit gerade die Schulungen der Integrationsämter stattfinden ist das der ideale Zeitpunkt. Freuen Sie sich, dass Sie so einen aktiven Stellvertreter haben!
Hallo Herr Römer,
eines kann ich Ihnen versichern, die Schulungen des Integrationsamtes spielen hier keine Rolle, denn der bestellte Wahlvorstand hat starke Verbindungen zu einem anderen Anbieter und wird diese Schulungen vollzählig auch in Anspruch nehmen.
Die Freude auf so einen aktiven Stellvertreter ist mir bereits im Vorfeld der Nachwahl 2017 vergangen, den hier nahm das Übel seinen Lauf!
Vielen Dank!
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo kastanie66,
was ist eigentlich das genaue Problem?
Mit der Bestellung des Wahlvorstandes ist doch nichts unrechtmäßiges passiert.
Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich und hat keinen Einfluß auf das Wahlergebnis wenn er seinen Job richtig macht. Wenn der Wahlvorstand Fehler macht und diese nicht korrigiert werden (können), dann bleibt ja immer noch die Anfechtung der Wahl.
Für das Wahlergebnis sind die Wähler verantwortlich und nicht der Wahlvorstand!
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
kastanie66

Re: SBV-Wahl 2018- Bildung Wahlvorstand

Beitrag von kastanie66 »

Ulrich Römer hat geschrieben: was ist eigentlich das genaue Problem?
Mit der Bestellung des Wahlvorstandes ist doch nichts unrechtmäßiges passiert.
Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich und hat keinen Einfluß auf das Wahlergebnis wenn er seinen Job richtig macht. Wenn der Wahlvorstand Fehler macht und diese nicht korrigiert werden (können), dann bleibt ja immer noch die Anfechtung der Wahl.
Für das Wahlergebnis sind die Wähler verantwortlich und nicht der Wahlvorstand!
Hallo Herr Römer,
ich habe mit keinem Wort behauptet, das etwas unrechtmäßiges passiert ist.
Ich habe nur auf die Wahl meiner beiden Stellvertreter im April 2017 hingewiesen, die ich wie immer als Wahlvorstandsvorsitzende durchführte.
Diese Wahl wurde genau von dem jetzt bestehenden Wahlvorstand durch Datenschutzverletzungen, Intrigen gegen aufgestellte Kandidaten einschließlich Beeinflussung der Wähler begleitet. Mehr kann ich ihnen gerne per PN mitteilen.

Ich bin einzig und alleine über dieses Vorgehen enttäuscht!
Mit meinem ersten Stellvertreter hatte ich regelmäßig schriftlichen Kontakt, der Wahlvorstand sollte nach seiner Rückkehr Anfang/Mitte Juli bestellt werden.
Meine zweite Stellvertretung hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet. Was wäre dabei gewesen sich zu erkundigen ob ich bis zur Wahl wieder anwesend sein werde oder ob ich Mitglied des Wahlvorstandes sein möchte?
Ich bleibe dabei, es ist wieder ein Mal ein abgekartetes Spiel, eines von vielen, die ich seit einigen Jahren ausgesetzt war.
Danke!
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