folgender Sachverhalt liegt vor:
![Verärgert :x](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_mad2.gif)
Ich bin seit einigen Jahren freigestellte SBV im öffentlichen Dienst in Bayern (ca. 170 SB). Seit knapp einem Jahr befinde ich mich nun wegen eines Burnout und "Rudelmobbing" im Krankenstand.
Die erste stellvertretende SBV fällt nun wegen einer OP krankheitsbedingt für ca. 2 Monate aus.
Somit ist nun die zweite stellvertretende SBV im Amt.
Diese hat nun mit Unterstützung des Personalrats einen Wahlvorstand für die bevorstehende SBV-Wahlen bestellt.
![Erschüttert :shock:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_eek.gif)
Meiner Rechtsauffassung nach ist dies nicht ihre Aufgabe, da ich ja immer noch SBV bin und bis zum Wahltermin ja wieder gesundheitlich auf dem Damm sein könnte.
![Verwirrt :?](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_confused.gif)
Nebenbei angemerkt, wäre der erste Stellvertreter bis zum Wahltermin wieder im Amt.
Wie ist hier die genaue Rechtslage? Hatte jemand schon so einen Fall?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe!