Wahlberechtigung: Dürfen Beamte im einstweiligen (vorläufigen) Ruhestand wählen?
Wie werden Wahlberechtigte die lange Zeit krank sind oder Altersteilzeitler informiert?
SBV Wahl
AW: SBV Wahl
Neinjothehunter hat geschrieben:Wahlberechtigung: Dürfen Beamte im einstweiligen (vorläufigen) Ruhestand wählen?
Einladung zur Wahlversammlung bzw. Wahlausschreiben nach Hause schicken.Wie werden Wahlberechtigte die lange Zeit krank sind oder Altersteilzeitler informiert?
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AW: SBV Wahl
Hallo,oder Altersteilzeitler informiert?
ATZler in der Ruhephase sind nicht mehr wahlberechtigt
&Tschüß
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: SBV Wahl
Oops, richtig! Die Altersteilzeitler hatte ich übersehen. Hatte die Langzeiterkrankten und befristeten Erwerbsminderungsrentner im Kopf.
AW: SBV Wahl
Klasse, dass hier aufgepasst wird und wir uns gemeinsam um saubere Antworten kümmern. Nur so kann ein Forum interessant bleiben!
Gruß Christian Vedder
Gruß Christian Vedder
Re: SBV Wahl
Dürfen jetzt Kollegen,
welche sich schon seit Jahren in einer Erwerbsminderungsrente befinden und
bei dem Unternehmen nur noch auf dem "Zettel" für die Ausgleichsabgabe geführt werden ,
an einer SBV Wahl teilnehmen oder nicht ?
welche sich schon seit Jahren in einer Erwerbsminderungsrente befinden und
bei dem Unternehmen nur noch auf dem "Zettel" für die Ausgleichsabgabe geführt werden ,
an einer SBV Wahl teilnehmen oder nicht ?
Re: SBV Wahl
Hallo Tom,
ein Blick in die Wahlbroschüre in die Tabelle auf Seite 44 gibt die Antwort:
Erwerbsminderung auf Zeit - Aktives und passives Wahlrecht.
ein Blick in die Wahlbroschüre in die Tabelle auf Seite 44 gibt die Antwort:
Erwerbsminderung auf Zeit - Aktives und passives Wahlrecht.
Re: SBV Wahl
Danke Ulrich für die schnelle Antwort.
Die Tabelle auf Seite 44 sagt aber aus, dass es sich um eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit handelt.
Ich meine aber eine Erwerbsminderungsrente, unbefristet, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.
SBV - Wahl ja oder nein ?
Die Tabelle auf Seite 44 sagt aber aus, dass es sich um eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit handelt.
Ich meine aber eine Erwerbsminderungsrente, unbefristet, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.
SBV - Wahl ja oder nein ?
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Re: SBV Wahl
Hallo,
eine vollständige Sachverhaltsdarstellung erleichtert eine sachgemäße Antwort ungemein.
Bist Du wirklich sicher, daß die Arbeitsverhältnisse auch bei unbefristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung aufrechterhalten werden.
Gibt es bei Euch für diesen Fall keine "auflösende Bedingung", die durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gilt ?
eine vollständige Sachverhaltsdarstellung erleichtert eine sachgemäße Antwort ungemein.
Bist Du wirklich sicher, daß die Arbeitsverhältnisse auch bei unbefristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung aufrechterhalten werden.
Gibt es bei Euch für diesen Fall keine "auflösende Bedingung", die durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gilt ?
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: SBV Wahl
Servus Wolfgang ( auch Dir Danke für die rasche Antwort ),
folgender Sachverhalt =
Kollege ist in Erwerbsminderungsrente, unbefristet, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.
Der Kollege wird in der Personalabteilung geführt ( mitgeführt/aufgelistet wie auch immer ).
Und nein - es gibt keine "auflösende Bedingung", durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ( IG BCE ).
SBV - Wahl ja oder nein ?
folgender Sachverhalt =
Kollege ist in Erwerbsminderungsrente, unbefristet, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.
Der Kollege wird in der Personalabteilung geführt ( mitgeführt/aufgelistet wie auch immer ).
Und nein - es gibt keine "auflösende Bedingung", durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ( IG BCE ).
SBV - Wahl ja oder nein ?