Anhörung bzw. Einflussnahme der SBV bei Versetzungen

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bereh

Anhörung bzw. Einflussnahme der SBV bei Versetzungen

Beitrag von bereh »

Hallo,

ein Mitarbeiter mit Behinderung konnte in der alten Abteilung nicht mehr arbeiten, u.a. Erkrankung durch psychische Belastung (Schikane, Spott über die Behinderung, Benachteiligung). Nach einem Rechtsstreit und ärztlichen Attesten (Amtsarzt) wurde er temporär in eine andere Abteilung versetzt. Dort läuft alles gut.
Der Arbeitgeber hat nun beschlossen, den Mitarbeiter zukünftig wieder in der alten Abteilung einzusetzen.

Meine Fragen dazu:
- Hätte die SBV vor einer solchen Entscheidung angehört werden müssen?
- Kann die SBV eine (Rück-)Versetzung verhindern?
- Bleiben andere betriebliche Lösungen als ein weiterer Rechtsstreit zur Einklage eines leidensgerechten Arbeitsplatzes? Das langjährige Verfahren würde eine weitere gesundheitliche Belastung darstellen und solte vermieden werden.

Viele Grüße
SchmeixFliege

Re: Anhörung bzw. Einflussnahme der SBV bei Versetzungen

Beitrag von SchmeixFliege »

Hallo bereh,

alles Wichtige hierzu steht im Fachlexikon der BIH zu "Versetzung" (§ 95 SGB IX ist nun jedoch § 178 SGB IX).

Ist der Mitarbeiter schwerbehindert oder gleichgestellt, dann weisen Sie den Arbeitgeber nachweisbar auf diese gesetzliche Regelung hin!

Nach Absatz 2 hat er die SBV an dieser Entscheidung zu beteiligen und eine fehlende Beteiligung der SBV innerhalb von sieben Tagen nachzuholen und die Vollziehung (d.h. Versetzung) auszusetzen.
Beteiligt er sie nicht, dann wäre das eine Ordnungswidrigkeit nach § 238 Abs. 1 Nummer 8 SGB IX.

Nachdem ein Rechtsstreit bereits ausgetragen wurde und weil bei Schwierigkeiten, die das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen gefährden, nach § 167 Absatz 1 SGB IX durch den Arbeitgeber neben der SBV auch das Integrationsamt einzuschalten ist, müsste ja das Integrationsamt bereits Kenntnis von der bisherigen Geschichte haben. Sofern Sie es noch nicht gemacht haben, dann sollten Sie jetzt unbedingt mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen.
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