Hallo zusammen, was bedeutet die Mindestdauer von sechs Monaten in der "Dienststelle" nach § 177 Abs. 3 Satz 1 SGB IX? Kann jemand auch kandidieren zum Beispiel bei einer Nachwahl für die SBV-Stufenvertretung, der z.B. erst vor drei Monaten an die Dienststelle versetzt wurde von einer anderen Dienststelle des Geschäftsbereichs, der er schon länger angehörte?
Grüße
Jada Wasi
Öff. Dienst: Wer ist wählbar zur Stufenvertretung?
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AW: Öff. Dienst: Wer ist wählbar zur Stufenvertretung?
Hallo Jada Wasi,
nach dem reinen Gesetzeswortlaut wäre dieser zwar nicht wählbar, weil er ja noch nicht "der Dienststelle seit sechs Monaten" angehört. Diese Norm ist jedoch nicht nach ihrem Wortlaut, sondern "entsprechend" anzuwenden, wegen der Verweisung in § 180 Abs. 7 SGB IX, die entsprechende und nicht wörtliche Auslegung des § 177 Abs. 3 Satz 1 SGB IX zwingend vorschreibt bzw. gebietet. Grund: Was bei einer örtlichen SBV die Dienststelle iSd § 170 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ist, ist bei einer überörtlichen SBV der jeweilige Geschäftsbereich der GSBV, BSBV oder HSBV. Hieraus folgt: Wählbar für die überörtliche SBV, hingegen nicht wählbar für die örtliche SBV der Dienststelle.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
nach dem reinen Gesetzeswortlaut wäre dieser zwar nicht wählbar, weil er ja noch nicht "der Dienststelle seit sechs Monaten" angehört. Diese Norm ist jedoch nicht nach ihrem Wortlaut, sondern "entsprechend" anzuwenden, wegen der Verweisung in § 180 Abs. 7 SGB IX, die entsprechende und nicht wörtliche Auslegung des § 177 Abs. 3 Satz 1 SGB IX zwingend vorschreibt bzw. gebietet. Grund: Was bei einer örtlichen SBV die Dienststelle iSd § 170 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ist, ist bei einer überörtlichen SBV der jeweilige Geschäftsbereich der GSBV, BSBV oder HSBV. Hieraus folgt: Wählbar für die überörtliche SBV, hingegen nicht wählbar für die örtliche SBV der Dienststelle.
Beste Grüße
Heidi Stuffer