Hallo miteinander,
ich hätte da noch eine kurze Frage: ich wurde heute von einem Krankenpflegeschüler (korrekt Schüler für Gesundheits- und Krankepflege) gefragt, ob ihm auch die 5 Tage Zusatzurlaub zustehen würden.
Dies konnte ich leider nicht beantworten.
Könnte mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?
Ich wünsche ein schönes Wochenende und Narri Narro
hc
Zusatzurlaub für Krankenpflegeschüler
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Zusatzurlaub für Auszubildende?
Sofern einem sbM Grundurlaub zusteht, dann kommt Anspruch auf Zusatzurlaub hinzu laut Fachlexikon. Gemeint sind dabei die "zu ihrer Ausbildung Beschäftigten" in einem Berufsausbildungsverhältnis. Gilt zB. auch in kirchlichen Einrichtungen nach den AVR, wobei der Urlaub natürlich nicht während der Schulausbildung genommen werden darf.hc hat geschrieben:ob ihm auch 5 Tage Zusatzurlaub zustehen würden.
Kontextlinks:
• Zusatzurlaub Azubi sb
• Ausbildungsverhältnis
Viele Grüße
Albin Göbel