Zuständigkeit bei Kontrolle

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fazit

Zuständigkeit bei Kontrolle

Beitrag von fazit »

Einer Kollegin ist durch das Integrationsamt ein Beschäftigungssicherungszuschuss erteilt worden .

Vor Ort ist mit dem Integrationsamt , der Kollegin, dem Vorgesetzten sowie mir geschaut worden , das der Betreuungsschlüssel von Betreuten bei der Kollegin niedriger angesetzt werden soll und sie somit mehr Zeit und Ruhe hat.

Die Kollegin hat Mitte Dezember nachgefragt ob der Zuschuss bewilligt sei , der Vorgesetzte verneinte.
Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt, der Beschäftigungssicherungsschuss liegt dem Vorgesetzten seit Ende November vor und es ist bis jetzt noch nichts passiert.

Ich hatte beim Integrationsamt nachgefragt wer zuständig ist für eventuelle Kontrollen wenn es nicht rund läuft. Ich bekam die Antwort dafür sei der Integrationsfachdienst zuständig , ist dem so ?????
Ich hatte beim Vorgesetzten per Mail nachgefragt , bis jetzt noch keine Rückmeldung bekommen.
Herzlichen Gruß
Ulrich.Römer

AW: Zuständigkeit bei Kontrolle

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo fazit,
der Integrationsfachdienst ist weder Kontrolleur noch Überwachungsorgan für das Integrationsamt.

Wenn das Integrationsamt einen Zuschuss bewilligt hat, dann ist es auch in der Pflicht bei entsprechenden Hinweisen (durch die SBV oder auch den Betroffenen selbst) diesen nachzugehen. Die Zuschüsse des Integrationsamtes werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Deren zweckgemäße Verwendung liegt in der Verantwortung des bewilligenden Integrationsamtes. Hier also bitte unbedingt nochmals beim Integrationsamt nachhaken.
fazit

AW: Zuständigkeit bei Kontrolle

Beitrag von fazit »

Herzlichen Dank
SchmeixFliege

AW: Zuständigkeit bei Kontrolle

Beitrag von SchmeixFliege »

Wenn etwas nicht rund läuft und man das Gefühl hat telefonisch abgespeist zu werden, dann schnellstmöglich dem Integrationsamt den Sachverhalt schriftlich oder per Fax mitteilen und um eine Eingangsbestätigung bitten. Dann ist es zumindest in den Akten und nachprüfbar!
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