Zusatzurlaub wird mir verwehrt

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mapemue

Zusatzurlaub wird mir verwehrt

Beitrag von mapemue »

Hallo und guten tag,

bin seit 01.01.2017 Schwerbehindert auf unbefristete zeit, in dem Jahr davor war ich gleichgestellt also in 2016.
da das alles über die BG gelaufen ist wegen der neu Einstufung GDB hat das bis August gedauert bis ich meinen ausweis und die Feststellung erhalten habe.
ich habe dann mal in unserer Buchhaltung nachgefragt so mindestens 5 mal, wie das denn nun mit meinem Zusatz Urlaub von 5 Tg. der mir gesetzlich zusteht ist, wurde immer vertröstet das Jahr war um, und auf der Januar Abrechnung steht auch nicht mein korrekter Urlaubsanspruch drauf vermerkt, nur eines steht fest, in diesem Jahr werde ich mich nicht hinhalten lassen, darum meine anfrage hier, was muss ich tun, um den mir zustehenden Urlaub zu erhalten, bin über jeden tipp dankbar.

Gruß Manfred
Clara

AW: Zusatzurlaub wird mir verwehrt

Beitrag von Clara »

Hallo,
Um den Zusatzurlaub für 2017 zu bekommen, musste man in 2017 diesen Zusatzurlaub auch einfordern. Das kann man tun, auch wenn der Bescheid noch nicht da ist. (Ich geh mal von einem GdB von mindestens 50 aus) Nur wenn die Einforderung des Zusatzurlaubs auch stattgefunden hat (schriftlicher Beleg???) steht einem der Zusatzurlaub auch noch für das Jahr 2017 zu. Ansonsten nicht. Für 2018 steht der Urlaub nun aber definitiv zu.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Zusatzurlaub wird mir verwehrt

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

meine Vorschreiberin hat zwar grundsätzlich recht, wenn aber dem AG die Schwerbehinderteneigenschaft (zB durch Ausweiskopie) bereits 2017 mitgeteilt wurde (was aus dem UP nicht so klar hervorgeht), dann ist der Anspruch in voller Höhe seit dem 01.01.2017 entstanden.

Um diesen Anspruch (zukünftig und ggfs. rückwirkend für 2017) erneut rechtswirksam geltend zu machen, ist es notwendig, dies beim Arbeitgeber schriftlich und nachweisbar (zB per Einschreiben/Rückschein oder Empfangsbestätigung bei persönlicher Abgabe) geltend zu machen.

War der Urlaub für 2017 rechtzeitig geltend gemacht, kann er zwar verfallen. Wenn aber der AG den Anspruch aber einfach nicht erfüllt hat, entsteht bei Verfall des Zusatzurlaubes grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe.

Gibt es denn in dem betrieb einen BR oder gar eine SBV ? Dann sollten diese Vertretungen Dich eigentlich bei der Geltendmachung unterstützen können.
&Tschüß
Wolfgang
Clara

AW: Zusatzurlaub wird mir verwehrt

Beitrag von Clara »

Hallo,
ich bin davon ausgegangen, dass der Bescheid erst vor kurzem vorliegt, also in 2017 noch nicht da war.
Sollte der Bescheid schon in 2017 dem Arbeitgeber vorgelegen haben, steht der Urlaub für 2017 natürlich zu. Aber wie gesagt. Ich bin aufgrund der Schilderung davon ausgegangen. Jetzt hab ich nochmal nachgelesen. Wenn der Bescheid schon im August vorlag, war der Anspruch da und es wäre auch genügend Zeit gewesen, den Anspruch zu erfüllen.
Auch ich kann jetzt nur dazu raten. zum BR/PR und/oder SBV zu gehen.
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