Ich beziehe halbe EM-Rente, befristet für 3 Jahre (Frist läuft noch 2 Jahre). Mein ehemaliger Arbeitgeber hat sich mit einem Aufhebungsvertrag von mir getrennt. Nun habe ich einen 450 € Job angenommen und arbeite 6 Stunden die Woche an 2 Tagen. Ich bin gleichgestellt mit einem GdB 50. Verfahren zur Anerkennung auf reguläre GdB 50 läuft zur Zeit.
Mein neuer Arbeitgeber hat einen nicht unerheblichen Aufwand betrieben und mir einen kompletten PC Arbeitsplatz eingerichtet, so das ich meinen Behinderungen entsprechend (physisch und psychisch) eine Tätigkeit ausüben kann.
Kann der AG dafür eine Unterstützung beantragen?
Bezuschussung für Schwerbehinderte Geringverdiener
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Bezuschussung für schwerbehinderte Geringverdiener
Die Integrationsämter können grundsätzlich nur finanziell fördern bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden (§ 102 Abs. 2 Satz 3 SGB IX), sofern der Förderantrag vor der Einrichtung des Arbeitsplatzes gestellt wurde.
Informationen dazu, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Deutsche Rentenversicherung "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gewährt, finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
Viele Grüße
Albin Göbel
Informationen dazu, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Deutsche Rentenversicherung "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gewährt, finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
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Albin Göbel