SB Urlaubsgeldzahlung

acer

AW: SB Urlaubsgeldzahlung

Beitrag von acer »

Ich habe keinen Stellvertreter, da wir ein kleiner Familienbetrieb sind(insgesamt 146 Mitarbeiter).
Vom Betriebsrat fühle ich mich verraten, da alles in einer Nacht und Nebelaktion ablief.
Wir haben nur 4 SB mit 50% und 3 Gleichgestellte. Zur Zeit laufen noch 3 Anträge auf SB beim Landratsamt
nach dem §69 Sozialgesetzbuch(SGB IX).
Damit die Firma keine Strafe zahlen muss, hat sie Arbeit an Behindertenwerkstätten nach außerhalb gegeben.
Zur Zeit bin ich nur sauer
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

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Beitrag von matthias.günther »

Der Betrieb erfüllt doch schon fast die Pflichtplatzquote von 5% und wird sie erfüllen, sofern sich in den noch laufenden Antragsverfahren der Kollegen eine Schwerbehinderung ergibt. Die Möglichkeit der Vergabe an eine WfbM ist im SGB IX verankert.
Vielleicht wäre eine Möglichkeit, dass Sie sich mit dem AG und dem BR zu einem Gespräch zusammenfinden und Ihre Sicht nochmals darlegen. Es wäre aus meiner Sicht eine Rechtsberatung sicher wichtig, das geht über die Möglichkeiten hier im Forum hinaus. Es dürfte aber schwer werden, dem AG nachzuweisen, dass er "absichtlich" die Verhandlungen in die Zeit der Abwesenheit der SBV gelegt hat. Das wäre doch zu viel "Spekulatius". Manche Betriebe haben für solche Fälle eine BV zur Konfliktlösung oder die Möglichkeit einer (externen) Moderation.
Unabhängig davon wäre die Nachwahl von Stellvertreter(n) anzuraten, bzw. die Chance der regulären Wahl im Herbst zu nutzen, dass es auch Stellvertreter gibt, damit der Verhinderungsfall der SBV abgesichert werden kann. Das hat mit der Betriebsgröße erst einmal nichts zu tun. Dabei könnten sich auch die schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten einbringen und sich als SBV/Stellvertreter zur Wahl stellen. Man kann sich auch als nicht schwerbehinderter Beschäftigter zur Wahl stellen. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass offenbar bisher niemand Lust dazu hatte, Sie zu unterstützen. Das ist traurig. Meine Meinung: Wenn die SBV alleine ackern muss, ist es nur allzu wahrscheinlich, dass solche "Verhandlungsergebnisse" wie in Ihrem Betrieb zustande kommen. Dabei muss das noch nicht mal absichtlich passieren. Wenn der AG und der BR merken, dass es im Verhinderungsfall eine stellvertretende SBV gibt, die die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten vertritt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die SBV als betrieblicher Funktionsträger viel besser wahrgenommen wird. Die Versuchung für den AG oder den BR, die Mitwirkungsrechte der SBV zu umgehen oder zu missachten, wird nach meiner Erfahrung dann schnell geringer. Ob der streitige Gegenstand (der genannte Betrag) es "wert" ist, ggf. ein Owi-Verfahren nach § 238 SGB IX oder ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten, lasse ich einfach mal so stehen.
Die Laufzeit der BV wird ja sicher begrenzt sein.
Evtl. wäre dieses Urlaubsgeld auch ein Thema für eine neue (falls es im Betrieb noch keine gibt) oder zu ggf. zu überarbeitende Inklusionsvereinbarung. Das Initiativrecht liegt bei der SBV.
Zum Thema "Inklusionsvereinbarung" bieten die meisten Integrationsämter auch Schulungen an.
Natürlich auch zu anderen Themen. :)
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

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Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

wenn eine SBV keine Stellvertretung hat und nicht im Betrieb präsent bzw. erreichbar, kann halt der AG grundsätzlich machen, "was er will". Das Fehlen einer Stellvertretung bei eigener Abwesenheit muß sich die SBV anrechnen lassen.
&Tschüß
Wolfgang
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