Schwerbehindertenvertretung in andere NL versetzen..

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Anonymous

Schwerbehindertenvertretung in andere NL versetzen..

Beitrag von Anonymous »

Hallo Ich habe zur Zeit als Schwerbehindertenvertreter einen schweren Stand in der Firma.
Mein Vorgesetzter hat mir nun nach 10 Jahren gesagt das er keine Arbeit mehr für mich hat. Nun soll ich versetzt werden ( evtl.600 Km ). Da ich auf Grund meiner Behinderung nicht mobil bin, bin ich nun am Ende meiner Kräfte.
Bitte helft mir weiter. Wie kann ich diplomatisch vorgehen um das ganze nicht eskalieren zu lassen.
Ichbinsmal

Schwerbehindertenvertretung in andere NL versetzen..

Beitrag von Ichbinsmal »

Hallo, hierzu habe ich grad dies gefunden:
Schwerbehindertenvertretung ? Versetzung- und Abordnungsschutz
Im öffentlichen Dienst ist eine Versetzung oder Abordnung gegen den
Willen der Vertrauensperson nur zulässig, wenn dies unter Berücksichtigung
des Amtes der Schwerbehindertenvertretung und der sich daraus
ergebenden Aufgaben aus wichtigen dienstlichen Gründen unvermeidbar
ist. Ohne die Zustimmung des Personalrates ist dies nicht möglich (§ 47
Abs. 2 BPersVG).
Im Betriebsverfassungsgesetz fehlt eine solche deutliche Regelung zum
Versetzungsschutz. Allerdings kann eine Versetzung eine verbotene Störung
oder Behinderung der Amtstätigkeit sein, die im Sinne des § 72
BetrVG und § 96 Abs. 3 SGB IX unzulässig sind. Einer solchen Versetzungsabsicht
kann der Betriebsrat seine Zustimmung nach § 99 BetrVG
verweigern.
Also mit dem örtlichen BR sprechen - und, da ich vermute es gibt bei euch auch einen GSBV, mal diesen einbeziehen.
Gruß....Hartmut
Anonymous

Schwerbehindertenvertretung in andere NL versetzen..

Beitrag von Anonymous »

Danke für die Antwort Hartmut,

ich bin der erste mit einer Vertreterin. Bei uns geht der Mob um..

Ist nicht mehr schön...


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