Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist, dass bereits heute im Januar 2018 Wahlwerbung betrieben wird für die im November stattfindenden Wahlen?
Wahlwerbung ist grundsätzlich in Ordnung und es spricht auch nichts dagegen, wenn sich Kandidaten zur VdsM oder Stellvertreter aufstellen lassen und für sich Werbung machen.
Persönlich halte ich jedoch den Zeitpunkt für zu früh.
Problem dabei: jeder weitere Kandidat meint nun ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt per "Mail an Alle" (~ 900 Beschäftigte im Unternehmen) zu versenden. Da wäre ich gespannt, was die Leitung des Betriebes dazu sagt, wenn der Wahlkampf schon jetzt gestartet wird.
Gibt es Gesetzmäßigkeiten zu diesem Thema? ggf. in Anlehnung an das BPersVG?
Für Antworten zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.
M & Z
Wahlwerbung 10 Monate vor der Wahl?
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Wahlwerbung 10 Monate vor der Wahl?
Hallo,
grundsätzlich ist Wahlwerbung zu jedem Zeitpunkt möglich. Es gibt auch im Personalvertretungsrecht mW keinerlei Vorschrift, die hier irgendwie zeitliche Grenzen setzt.
Kritisch ist lediglich die Benutzung betrieblicher Reserven wie zB ein E-Mail-Verteiler des AG zu sehen. Auch stellt sich die Frage, ob die erwähnten E-Mails während der Arbeitszeit erstellt und versendet wurden, was der AG nicht dulden muß. Diese Fragen stellen sich aber unabhängig vom Zeitpunkt.
grundsätzlich ist Wahlwerbung zu jedem Zeitpunkt möglich. Es gibt auch im Personalvertretungsrecht mW keinerlei Vorschrift, die hier irgendwie zeitliche Grenzen setzt.
Kritisch ist lediglich die Benutzung betrieblicher Reserven wie zB ein E-Mail-Verteiler des AG zu sehen. Auch stellt sich die Frage, ob die erwähnten E-Mails während der Arbeitszeit erstellt und versendet wurden, was der AG nicht dulden muß. Diese Fragen stellen sich aber unabhängig vom Zeitpunkt.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang