Hallo Zusammen,
wie Ihr aus dem unteren Text entnehmen könnt, hat unsere Betrieb vor, die 5Tage Sonderurlaub nicht mit Urlaubsgeld zu vergüten. Wir bekommen für 30 Tage Urlaub zusätzlich pro Tag 15Euro(Urlaubsgeld), aber die 5 Tage Sonderurlaub, will der Betrieb nicht mehr mit je 15Euro/Tag vergüten. Bisher wurden sie aber bezahlt.
Diesen Satz find ich sowie unverschämt: Er kann in diesen 5 Tagen zu Hause oder am Strand sitzen und erhält vom Arbeitgeber den normalen Lohn.
Ist das Rechtens?????
Danke für Eure Hilfe
Gerd
Sehr geehrte Frau Engel,
Sie fragten an, wie es sich bei Sonderzahlungen/ Urlaubsgeld für schwerbehinderte Menschen verhält:
Zunächst einmal ist zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld zu unterscheiden. Während Urlaubsentgelt, also die Fortführung der Vergütung (Fortführung des Üblichen Gehalts in der Zeit des Urlaubs) zwingend in § 1 BUrlG festgeschrieben ist, stellt das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar, welche hier durch Betriebsvereinbarung geregelt wurde.
Hier erhält der Mitarbeiter für die 5 Tage Schwerbehinderten-Zusatzurlaub eine Vergütung. Er kann in diesen 5 Tagen zu Hause oder am Strand sitzen und erhält vom Arbeitgeber den normalen Lohn.
Zusätzlich haben Sie in der Betriebsvereinbarung eine Sonderzahlung von 1/4 Gehalt, zahlbar mit dem Junientgelt geregelt. Dann bekommt jeder Arbeitnehmer im Juni, gleichgültig ob schwerbehindert oder nicht, 1/4 Extragehalt ausbezahlt. Auf die Schwerbehinderteneigenschaft kommt es insoweit nicht an. Derartiges ist hier nicht geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Flügel
Rechtsanwältin
SB Urlaubsgeldzahlung
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AW: SB Urlaubsgeldzahlung
Hallo,
zum Einen solltest Du es unterlassen, hier Klarnamen von Beteiligten zu posten. Denke unbedingt noch mal über deine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und den neugefassten § 237b SGB IX nach.
Ansonsten hat die Antwortende sehr wohl recht mit der Differenzierung von Urlaubsgeld (= Zuwendung) und Urlaubsentgelt (= Lohnfortzahlung)
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Sofern der Zusatzurlaub nicht ausdrücklich per TV oder Arbeitsvertrag als zuwendungsfähig geregelt ist, gibt es auch nichts extra dafür.
zum Einen solltest Du es unterlassen, hier Klarnamen von Beteiligten zu posten. Denke unbedingt noch mal über deine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und den neugefassten § 237b SGB IX nach.
Ansonsten hat die Antwortende sehr wohl recht mit der Differenzierung von Urlaubsgeld (= Zuwendung) und Urlaubsentgelt (= Lohnfortzahlung)
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Sofern der Zusatzurlaub nicht ausdrücklich per TV oder Arbeitsvertrag als zuwendungsfähig geregelt ist, gibt es auch nichts extra dafür.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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AW: SB Urlaubsgeldzahlung
Danke für Euren Hinweis wegen der gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und den neugefassten § 237b SGB IX nach.
Werde es mir zu Herzen nehmen.
Aber unsere Schwerbehinderten haben immer schon Jahrelang für die 30 Tage, plus den 5 Tage Sonderurlaub je 15Euro,
Urlaubsgeld erhalten. Kann man von heute auf morgen für die Tage Sonderurlaub die 15 Euro gerade streichen
Werde es mir zu Herzen nehmen.
Aber unsere Schwerbehinderten haben immer schon Jahrelang für die 30 Tage, plus den 5 Tage Sonderurlaub je 15Euro,
Urlaubsgeld erhalten. Kann man von heute auf morgen für die Tage Sonderurlaub die 15 Euro gerade streichen
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AW: SB Urlaubsgeldzahlung
Hallo,
anhand der konkreten Fallumstände müßte halt (individualrechtlich) geprüft werden, ob hier evtl. eine betriebliche Übung vorliegt.
SBV und/oder BR sollten hier die Betroffenen darauf hinweisen und ggfs. ein gemeinsames Vorgehen anstossen.
anhand der konkreten Fallumstände müßte halt (individualrechtlich) geprüft werden, ob hier evtl. eine betriebliche Übung vorliegt.
SBV und/oder BR sollten hier die Betroffenen darauf hinweisen und ggfs. ein gemeinsames Vorgehen anstossen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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AW: SB Urlaubsgeldzahlung
"haben immer schon" - es gibt nach Ihren Angaben ja dazu eine Betriebsvereinbarung. Gab es evtl. vorher eine andere BV, die ausgelaufen ist und nun durch eine neue ersetzt wurde? Der Zusatzurlaub ist ja rechtlich kein "Sonderurlaub", sondern ein "erhöhter gesetzlicher Urlaubsanspruch".
Was sagt der BR dazu? Ohne den BR wäre ja die BV nicht zustande gekommen. Wie begründete der AG den Wegfall? Was hat denn die SBV im Vorfeld dazu gesagt? In den Sitzungen des BR, wo diese BV behandelt wurde, war doch sicher die SBV anwesend? Da die Gruppe der Schwerbehinderten betroffen ist, hätte hier vor der Streichung der Zahlung der AG meiner Meinung nach gem. § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX (alt: § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX) die SBV anhören müssen. Falls der AG dies eingehalten hat - was ergab die Anhörung der SBV?... Ob in dem Fall über die Regelung in der BV hinaus eine sog. Betriebliche Übung vorliegt, die den Arbeitgeber hinsichtlich der Zahlung des kalendertäglichen Betrages für den Zusatzurlaub für die Zukunft binden würde, lässt sich b. a. w. hier wohl nicht klären. Ggf. sollten die Betroffenen sich rechtlich beraten lassen (Anwalt, Gewerkschaft...). Wobei die Frage ist, ob die Summe von 75 EUR für 5 Tage einen Rechtsstreit wert ist.
Was sagt der BR dazu? Ohne den BR wäre ja die BV nicht zustande gekommen. Wie begründete der AG den Wegfall? Was hat denn die SBV im Vorfeld dazu gesagt? In den Sitzungen des BR, wo diese BV behandelt wurde, war doch sicher die SBV anwesend? Da die Gruppe der Schwerbehinderten betroffen ist, hätte hier vor der Streichung der Zahlung der AG meiner Meinung nach gem. § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX (alt: § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX) die SBV anhören müssen. Falls der AG dies eingehalten hat - was ergab die Anhörung der SBV?... Ob in dem Fall über die Regelung in der BV hinaus eine sog. Betriebliche Übung vorliegt, die den Arbeitgeber hinsichtlich der Zahlung des kalendertäglichen Betrages für den Zusatzurlaub für die Zukunft binden würde, lässt sich b. a. w. hier wohl nicht klären. Ggf. sollten die Betroffenen sich rechtlich beraten lassen (Anwalt, Gewerkschaft...). Wobei die Frage ist, ob die Summe von 75 EUR für 5 Tage einen Rechtsstreit wert ist.
AW: SB Urlaubsgeldzahlung
Hallo zusammen,
das Arbeitsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 21.01.2016 AZ: 5 Ca 5820/15 festgestellt, das Urlaubsgeld auch für Zusatzurlaub zu zahlen ist.
Allerdings ging es hier um einen tarifgebundenen Betrieb. Inwieweit da hier anwendbar ist, bin ich überfragt..
das Arbeitsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 21.01.2016 AZ: 5 Ca 5820/15 festgestellt, das Urlaubsgeld auch für Zusatzurlaub zu zahlen ist.
Allerdings ging es hier um einen tarifgebundenen Betrieb. Inwieweit da hier anwendbar ist, bin ich überfragt..
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AW: SB Urlaubsgeldzahlung
Hallo,
bei § 14 EMTV NRW handelt es sich ausdrücklich um eine zusätzliche Vergütung pro Urlaubstag. Das ist nicht dasselbe wie die Zuwendung, die normalerweise als "Urlaubsgeld" bezeichnet wird.
bei § 14 EMTV NRW handelt es sich ausdrücklich um eine zusätzliche Vergütung pro Urlaubstag. Das ist nicht dasselbe wie die Zuwendung, die normalerweise als "Urlaubsgeld" bezeichnet wird.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: SB Urlaubsgeldzahlung
Hallo Matthias Günther,,
Ich als SBV wurde in dieser Entscheidung übergangen(war gerade in Reha als es beschlossen wurde).
Wie kann ich dagegen steuern. Kann ich das gesamte kippen?
Danke
Ich als SBV wurde in dieser Entscheidung übergangen(war gerade in Reha als es beschlossen wurde).
Wie kann ich dagegen steuern. Kann ich das gesamte kippen?
Danke
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AW: SB Urlaubsgeldzahlung
Die Frist zur Aussetzung dürfte ja jetzt vorbei sein. Gab es eine Info an die stellvertretende SBV?