Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.......
Eine Schwerbehinderte Mitarbeiterin hat 2015 ihre Stunden von Vollzeit auf Teilzeit reduziert. Es wurde ein Änderungsvertrag unbefristet geschlossen. Der Arbeitgeber sagt, dass die Teilzeit jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Seit Januar diesen Jahres hat sie die Gleichstellung bewilligt bekommen. Ist nun die Rücknahme der Teilzeit vom Arbeitgeber einfach so möglich?
Vielen Dank für eure Antworten
Herzliche Grüße Ines
Kündigung der Teilzeit
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Kündigung der Teilzeit
Hallo,
zuerst einmal stellt sich die Frage, was im Änderungsvertrag steht. Ist dort keine ausdrückliche Widerrufsregelung enthalten, geht eine einseitige Änderung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nur durch eine Änderungskündigung.
Da eine Änderungskündigung grundsätzlich arbeitsrechtlich genau so wie eine Beendigungskündigung zu behandeln ist, benötigt der AG auch für diese Änderungskündigung einer gleichgestellten ANin die vorherige Zustimmung des IA gem. § 168 SGB IX (nF).
Ist die Teilzeit aus behinderungsbedingten Gründen weiterhin notwendig, so hat die ANin unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen durch die Gleichstellung einen einklagbaren Rechtsanspruch gem. § 164 Abs. 5 SGB IX (nF).
zuerst einmal stellt sich die Frage, was im Änderungsvertrag steht. Ist dort keine ausdrückliche Widerrufsregelung enthalten, geht eine einseitige Änderung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nur durch eine Änderungskündigung.
Da eine Änderungskündigung grundsätzlich arbeitsrechtlich genau so wie eine Beendigungskündigung zu behandeln ist, benötigt der AG auch für diese Änderungskündigung einer gleichgestellten ANin die vorherige Zustimmung des IA gem. § 168 SGB IX (nF).
Ist die Teilzeit aus behinderungsbedingten Gründen weiterhin notwendig, so hat die ANin unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen durch die Gleichstellung einen einklagbaren Rechtsanspruch gem. § 164 Abs. 5 SGB IX (nF).
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang