Hallo,
unsere einzige stellvertretende Vertrauensperson geht offiziell ab Oktober 2018 in den Ruhestand und ist durch Überstunden und Urlaub ab August 2018 nicht mehr im Dienst.
Kann durch krankheitsbedingten Ausfall oder Urlaub der Vertrauensperson auch die Mitarbeitervertretung einspringen (Bereitschaft vorausgesetzt) oder muss für diesen kurzen Zeitraum eine Wahl der stellv. VP vorgezogen werden.
Wenn ja, ist es ab August schon möglich oder erst ab Oktober? Muss ab November 2018 die Stellvertretung erneut gewählt werden?
Vielen Dank
einzige stellv. SBV kurz vor Wahl im Ruhestand
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: einzige stellv. SBV kurz vor Wahl im Ruhestand
Das hatten wir schon mal:
viewtopic.php?f=5&t=201
Wer nicht als Stellvertreter/in gewählt ist, darf auch nicht "einspringen".
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Wer nicht als Stellvertreter/in gewählt ist, darf auch nicht "einspringen".