Habe ich als SBV das Recht auf Einsichtnahme in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?
Besteht evtl. auch ein Recht, bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung teilzunehmen?
Schwerbehindertenvertretung und Gefährdungsbeurteilung
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Schwerbehindertenvertretung und Gefährdungsbeurteilung
Hallo,
grundsätzlich ist die SBV zu beteiligen.
Ist ein schwerbehinderter/gleichgestellter AN von der GBU betroffen, ist das völlig unzweifelhaft gem. § 95 Abs. 2/178 Abs. 2 SGB IX.
Aber auch ohne konkrete Betroffenheit spricht sehr viel dafür, daß die SBV zu beteiligen ist, denn es könnte sehr wohl auch eine zukünftige Betroffenheit geben.
Daß die SBV zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten grundsätzlich Zugriff auf alle aktuellen GBUs haben muß, steht für mich außer Zweifel. Wie sonst soll die SBV einen leidensgerechten Arbeitseinsatz planen können ?
Bei der konkreten Umsetzung der Rechte kann es aber eine Rolle spielen, ob bei Euch BetrVG gilt oder aber PVG.
grundsätzlich ist die SBV zu beteiligen.
Ist ein schwerbehinderter/gleichgestellter AN von der GBU betroffen, ist das völlig unzweifelhaft gem. § 95 Abs. 2/178 Abs. 2 SGB IX.
Aber auch ohne konkrete Betroffenheit spricht sehr viel dafür, daß die SBV zu beteiligen ist, denn es könnte sehr wohl auch eine zukünftige Betroffenheit geben.
Daß die SBV zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten grundsätzlich Zugriff auf alle aktuellen GBUs haben muß, steht für mich außer Zweifel. Wie sonst soll die SBV einen leidensgerechten Arbeitseinsatz planen können ?
Bei der konkreten Umsetzung der Rechte kann es aber eine Rolle spielen, ob bei Euch BetrVG gilt oder aber PVG.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Schwerbehindertenvertretung und Gefährdungsbeurteilung
Hallo,
zur Gefährdungsbeurteilung gibt es eine interessante Broschüre Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung aus dem Rheinland
zur Gefährdungsbeurteilung gibt es eine interessante Broschüre Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung aus dem Rheinland