Betriebsüberang nach §613a BGB

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evhu

Betriebsüberang nach §613a BGB

Beitrag von evhu »

Betriebsüberang nach §613a BGB
Zuletzt geändert von evhu am Dienstag 2. Januar 2018, 15:34, insgesamt 3-mal geändert.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

hier hätte vom AG schon längst kraft Gesetzes das Integrationsamt gem. § 84 Abs. 1 SGB IX eingeschaltet werden müssen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn der AG dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, können auch sie sich direkt an das IA wenden.

Auch ohne Mitarbeitervertretung ist der AG in einem solchen Fall gezwungen, eine Sozialauswahl vorzunehmen, falls es denkbare Arbeitsplatzalternativen gibt. Von einer Sozialauswahl ist im geschilderten Fall aber nichts zu erkennen.

Zusätzlich sollten sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten lassen - sei es bei der zuständigen Gewerkschaft, sei es bei einem Fachanwalt, da § 613a BGB sowohl für den AG als auch den evtl. widersprechenden AN einige formale Fallstricke beinhaltet.
&Tschüß
Wolfgang
evhu

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB

Beitrag von evhu »

Hallo,
vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort. :-).
evhu

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB

Beitrag von evhu »

Hallo,

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB
Zuletzt geändert von evhu am Dienstag 2. Januar 2018, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Betriebsüberang nach § 613a BGB

Beitrag von albin.göbel »

... zu arbeitsrechtlichen Fragen bei einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB vgl. FAQs & Kommentare bei Hensche so­wie die frü­he­ren Diskussionen hier im Forum.

Viele Grüße
Albin Göbel
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