Betriebsüberang nach §613a BGB
Betriebsüberang nach §613a BGB
Betriebsüberang nach §613a BGB
Zuletzt geändert von evhu am Dienstag 2. Januar 2018, 15:34, insgesamt 3-mal geändert.
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AW: Betriebsüberang nach §613a BGB
Hallo,
hier hätte vom AG schon längst kraft Gesetzes das Integrationsamt gem. § 84 Abs. 1 SGB IX eingeschaltet werden müssen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn der AG dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, können auch sie sich direkt an das IA wenden.
Auch ohne Mitarbeitervertretung ist der AG in einem solchen Fall gezwungen, eine Sozialauswahl vorzunehmen, falls es denkbare Arbeitsplatzalternativen gibt. Von einer Sozialauswahl ist im geschilderten Fall aber nichts zu erkennen.
Zusätzlich sollten sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten lassen - sei es bei der zuständigen Gewerkschaft, sei es bei einem Fachanwalt, da § 613a BGB sowohl für den AG als auch den evtl. widersprechenden AN einige formale Fallstricke beinhaltet.
hier hätte vom AG schon längst kraft Gesetzes das Integrationsamt gem. § 84 Abs. 1 SGB IX eingeschaltet werden müssen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn der AG dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, können auch sie sich direkt an das IA wenden.
Auch ohne Mitarbeitervertretung ist der AG in einem solchen Fall gezwungen, eine Sozialauswahl vorzunehmen, falls es denkbare Arbeitsplatzalternativen gibt. Von einer Sozialauswahl ist im geschilderten Fall aber nichts zu erkennen.
Zusätzlich sollten sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten lassen - sei es bei der zuständigen Gewerkschaft, sei es bei einem Fachanwalt, da § 613a BGB sowohl für den AG als auch den evtl. widersprechenden AN einige formale Fallstricke beinhaltet.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Betriebsüberang nach §613a BGB
Hallo,
vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort. .
vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort. .
AW: Betriebsüberang nach §613a BGB
Hallo,
AW: Betriebsüberang nach §613a BGB
AW: Betriebsüberang nach §613a BGB
Zuletzt geändert von evhu am Dienstag 2. Januar 2018, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
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AW: Betriebsüberang nach § 613a BGB
... zu arbeitsrechtlichen Fragen bei einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB vgl. FAQs & Kommentare bei Hensche sowie die früheren Diskussionen hier im Forum.
Viele Grüße
Albin Göbel
Viele Grüße
Albin Göbel