Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen

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CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen

Beitrag von CVedder »

Guten Tag,
mich hat dieser Tage folgende Fragestellung erreicht:

"Seit Mai diesen Jahres weißt ein Arbeitgeber den Sonderurlaub für schwerbehinderte Mitarbeiter(innen) separat
auf den Lohnabrechnungen unter der Rubrik,, 5 Tage Behindertenurlaub“ aus. Nach mehrfachen Anfragen zum Thema hat der Arbeitgeber nun eingelenkt schreibt nun ...nach & 125 Abs. 2 SGB 9. Der Arbeitgeber hat noch dazu bemerkt, dass die gesetzliche Bezeichnung dieses Urlaubes,, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte“ lautet und diese Bezeichnung in den Lohn und Gehaltsabrechnungen legitim ist. Der Fragende erkennt hier eine klare Diskriminierung. Ein Gehaltsnachweis wird mitunter vom Vermieter oder auch einer Bank angefordert, dabei
wäre der Status als schwerbehinderter Mensch öffentlich."

Ich darf um Meinungen und Einschätzungen darum bitten.

Besten Dank
Christian Vedder
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

ich sehe eine derartige ausdrückliche Ausweisung ebenfalls als Diskriminierung an.

Zwar wird man nicht verhindern können, das "Wissende" anhand der Zahl der Gesamturlaubstage evtl. eine Schwerbehinderung erkennen können, aber Außenstehende sollten nicht darauf gestossen werden, da damit das Recht auf Verschweigen augehebelt würde. Das Beispiel mit der Vorlage der Lohnbescheinigung bei Banken oder Vermieter ist da mE sehr passend.
&Tschüß
Wolfgang
nobody

AW: Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen

Beitrag von nobody »

hallo - die geschilderte situation hat mich ebenfalls "geschockt" . ich sehe das auch als klare diskriminierung . als ich meine zusätzlichen 5 urlaubstage nach anerkennung von GDB 80 erhielt , wurde das mit keiner silbe auf der gehaltsabrechnung vermerkt . es stehen einfach nur 5 tage mehr unter "urlaubsanspruch" . ....dafür macht man mir das leben anderweitig schwer ;)
roland
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