Schwwerbehindertenvertretung

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Anonymous

Schwwerbehindertenvertretung

Beitrag von Anonymous »

Wieso hat man denn unter Menschen, wobei ich glaube, daß es keinen ganz gesunden und schon gar nicht perfekten Menschen gibt, solche Probleme sich zu outen? Ich bin der Meinung, eine Schwerbehinderung kann doch gesagt, also auch danach gefragt werden. Ist eine Schwerbehinderung denn immer ein gesellschaftlicher oder geschäftlicher Nachteil? Also kurzum: Ich bin der Meinung,alle Bewerber sollten nach nach Besonderheiten gefragt werden können. Wenn man einen Schwerbehindertenausweis wegen der Vorteile will, dann hat man vergessen, daß man offen zu seinem Antrag stehen sollte. Wer wegen seiner Schwerbehinderung schräg angesehen wird, der sollte eben noch schräger zurück schauen.
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Frage nach einer Schwerbehinderung bei Bewerbungen

Beitrag von albin.göbel »

Ich bin der Meinung, eine Schwerbehinderung kann doch gesagt, also auch danach gefragt werden...
Hallo Herr Kessler,

danach darf regelmäßig in Einstellungsverfahren nicht gefragt werden nach EU-Recht sowie nach § 81 Abs. 2 SGB IX und zwar weder mündlich noch formblattmäßig, da der Gesetzgeber in dieser Frage regelmäßig die Vorbereitung einer Diskriminierung wegen Behinderung sieht. Im betrieblichen Alltag wird eine Schwerbehinderung vielfach immer noch als Einstellungshindernis angesehen, obwohl der bloße Grad einer Behinderung nichts über die Erwerbsfähigkeit aussagt. Das Ergebnis einer aktuellen bundesweiten Umfrage dazu finden Sie hier auf dieser B­IH-Website.

Viele Grüße
Albin Göbel
petra.lindner

Schwwerbehindertenvertretung

Beitrag von petra.lindner »

" Ist eine Schwerbehinderung denn immer ein gesellschaftlicher oder geschäftlicher Nachteil? "
...
nein ist es nicht, aber leider erleiden viele einen Nachteil.... ich bin seit 10 Jahren Schwerbehindertenvertreter und selber nicht schwerbehindert... ich erlebe es zunehmend, dass man große Ausreden versucht zu erfinden, warum dieser schwerbeh. Bewerber nicht geeignet ist.... als SBV muss ich harte Geschütze auffahren und viele Kämpfe durchstehen und selbst dann zieht man oft den kürzeren....

" Wer wegen seiner Schwerbehinderung schräg angesehen wird, der sollte eben noch schräger zurück schauen."

sorry, aber im Falle einer Bewerberauswahl geht es meist um die Existenz, da schräg zurückschauen nützt nichts, der Bewerber schaut dann eher dumm aus der Wäsche weil es wieder nicht geklappt hat.... so sieht die Realität aus
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