Guten Tag,
mir stellt sich die Frage, ob der Anspruch auf Zusatzrlaub von 5 Tagen nach § 125 SGB IX auch für einen von der Sozialversicherungspflicht befreiten Prokuristen angewendet wird. Die Befreiung erfolgte aufgrund einer beherrschenden Gesellschafterstellung und es besteht eine freiwilllige Mitgliedschaft in der GKV.
Grüße aus Berlin und vielen Dank im Voraus!
Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX für sozialversicherungsbefreiten Prokuristen?
AW: Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX für sozialversicherungsbefreiten Prokuristen?
Hallo CLausB,
auch der von der Sozialversicherung befreite Prokurist hat einen Anspruch auf Erholungsurlaub - und dazu kommt dann bei einer anerkannten Schwerbehinderung der Zusatzurlaub.
auch der von der Sozialversicherung befreite Prokurist hat einen Anspruch auf Erholungsurlaub - und dazu kommt dann bei einer anerkannten Schwerbehinderung der Zusatzurlaub.